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Was ist Stromeinspeisungsvergütung?

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1991 trat das Stromeinspeisungsgesetz in Kraft, welches erstmals gesetzlich regelte, dass Stromversorger dazu verpflichtet waren, elektrische Energie, welche aus erneuerbaren Energien stammte, in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und diese Einspeisung vergütet wurde. Diese Stromeinspeisungsvergütung war zu diesem Zeitpunkt ein Novum. Eine andere Bezeichnung lautet EEG-Umlage. Zu dieser Bezeichnung kam es, da 2000 das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst wurde. Die Stromeinspeisungsvergütung wurde in Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage umbenannt.

Was besagt die Stromeinspeisungsvergütung?

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll ist, elektrische Energie aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Denn zum einen sind die fossilen Energieträger, die bisher den Großteil der Energie erzeugen, nicht unbegrenzt verfügbar und wirken sich schädlich auf die Umwelt aus und zum anderen kann auf diese Weise die Umstellung nach und nach erfolgen. Die Stromeinspeisungsvergütung kann als eine Art Anreiz gesehen werden, diese Energie einzuspeisen. Die Versorger erhalten einen festen Vergütungssatz, mit dem der wirtschaftliche Bestand des Stromerzeugers gesichert werden soll. Erwirtschaftet wird die Stromeinspeisungsvergütung über den Strompreis, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt und durch die Endverbraucher.

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