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Was ist Selbstverbrauch?

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Eine weitere Hürde der Bürokratie
Unter einem Energieversorger wird laut Definition eine Person oder Firma verstanden, die Strom leisten. Mit dem Ausdruck Strom leisten wird das Vorgehen eines Versorger beschrieben, Strom aus dem Netz des örtlichen Stromnetzbetreibers zu entnehmen, um diesen dann an die Verbraucher weiterzuleiten. Für diesen Vorgang ist eine Erlaubnis aus dem zuständigen Hauptzollamt erforderlich. Eine derartige Erlaubnis benötigen ebenfalls die Stromerzeuger, die die elektrische Energie für den Selbstverbrauch erzeugen. Wer also Strom für seinen eigenen Selbstverbrauch herstellen möchte, benötigt eine Erlaubnis. Das bedeutet wiederum, dass nur Anbieter und Firmen mit einer solchen Erlaubnis befähigt sind, Strom zu verteilen.

Und was genau ist nun der Selbstverbrauch?

Im vorhergehenden Abschnitt wurde der Selbstverbrauch kurz als Grund dargestellt, eine Erzeuger- oder Versorgererlaubnis zu beantragen. Der Selbstverbrauch ist also der normale Stromverbrauch eines Stromerzeugers. Denn jeder, der elektrisches Licht oder elektrische Geräte nutzt, hat einen bestimmten Stromverbrauch. Dieser Stromverbrauch muss durch die Versorgung mit elektrischer Energie gedeckt werden. Ein Stromerzeuger kann diesen Bedarf selbstständig decken, wobei der Verbrauch eben der Selbstverbrauch ist.

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