Startseite Stromlexikon Netznutzungsvertrag 

Was ist Netznutzungsvertrag?

Anzeige
Die Bürokratie der Stromversorgung
Den Deutschen wird in der Regel nachgesagt, sie wären äußerst korrekt in allem was sie tun. Dies mag stimmen und schlägt sich in vielen Dingen nieder. Doch gibt es bei weitem schlechtere Eigenschaften. Denn indem für viele Dinge und Vereinbarungen Verträge verfasst werden, kann einer eventuellen Ungleichbehandlung vorgebeugt werden. So muss zum Beispiel auch ein Netznutzungsvertrag zwischen einem Netznutzer und einem Netzbetreiber abgeschlossen werden, der beide Seiten gegen Probleme absichert. Als Netznutzer gelten natürliche und juristische Personen, die ein fremdes Stromnetz für den Transport der eigenen elektrischen Energie nutzen, da sie über kein eigenes Stromnetz verfügen. In diesen Fällen ist von einer Netzdurchleitung die Rede.

Ein Netznutzungsvertrag – hilfreich oder unnötig?

Sicherlich scheiden sich bei dieser Frage die Geister, doch eine gewisse Sinnhaftigkeit von einem solchen Netznutzungsvertrag kann nicht geleugnet werden. Haben zwei Parteien einen derartigen Vertrag abgeschlossen, sind sie rechtlich gegen unvorhersehbare Vorkommnisse geschützt. Außerdem besitzen beide Parteien mit einem Netznutzungsvertrag, in welchem neben der Kapazität, der Anschrift und anderen wichtigen Daten auch eine schriftliche Abfassung der Übereinkunft aufgeschrieben wird, ein Dokument, mit welchem sie die Abmachung nachweisen können. Keiner kann sich demnach ohne weiteres der jeweiligen Abmachung entziehen, denn der Netznutzungsvertrag hat Gültigkeit.

Hier alle Strompreise vergleichen

stromverbrauch
plz
erweiterte Einstellungen (z.B. Ökostrom)
  • gratis Tarifüberwachung aktivierenrechner tarifüberwachung
  • Nur Ökostrom Tarife anzeigenNur Ökostrom Tarife anzeigen
  • keine Tarife mit VorrauskasseTarife mit Vorrauskasse berücksichtigen
  • Tarife ohne Kaution berücksichtigenTarife ohne Kaution berücksichtigen
  • Tarife ohne Wechselmöglichkeitnur Tarife mit Vertragsabschluss
  • ohne TreueprämieBonus einrechnen
  • Nutzungsart
  • Laufzeit
  • Tarife pro Anbiete
  • Laufzeit