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Was ist Netzanschlussvertrag?

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Nie den Anschluss verlieren
Im Volksmund heißt es: Es ist nie gut, den Anschluss zu verlieren. Dieser Ausspruch gilt ebenfalls für die Energieversorger, welche einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz benötigen, um ihre Stromkunden mit elektrischer Energie versorgen zu können. Dafür ist ein Netzanschlussvertrag notwendig. Unter diesem Ausdruck wird in der Energiewirtschaft ein Vertrag verstanden, der zwischen einem Anschlussnehmer und einem Netzbetreiber geschlossen wird. Als Anschlussnehmer gilt der Inhaber eines Objektes, welches mit elektrischer Energie versorgt werden soll. Es handelt sich also unter anderem um Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Die Regelungen bei einem Netzanschlussvertrag

Wie in jedem Vertrag müssen auch in einem Netzanschlussvertrag verschiedene Komponenten aufgeführt werden. Das Ziel ist es, die vereinbarten Richtlinien so genau wie möglich festzuhalten, dass keinem der Vertragspartner im Nachhinein ein Nachteil entsteht. Aus diesem Grund enthält der Netzanschlussvertrag die Anschrift der Anschlussstelle, also beispielsweise der Wohnung, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, die Grundstücksbenutzung und die Anschlusskapazität. Allerdings wird in diesem Vertrag nicht die Belieferung mit Strom geregelt, dafür muss ein separater Stromliefervertrag abgeschlossen werden.

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