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Was ist Mindestvertragslaufzeit?

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Verträge für fast alles
Jedem ist die folgende Geschichte bestimmt schon einmal passiert: man hat einen Vertrag, beispielsweise einen Handyvertrag, ist jedoch der Meinung, dass die laufenden Kosten mittlerweile zu hoch sind. Die logische Konsequenz ist ein Vertragswechsel beziehungsweise erst einmal die Vertragskündigung. Doch da gehen die Probleme auch schon los. Denn jeder Vertrag, den man abschließt, hat eine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass der Kunde den jeweiligen Vertrag über einen bestimmten Zeitraum nicht kündigen kann. Oftmals beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein bis zwei Jahre, so dass sich der Vertrag für den Anbieter als rentabel erweist. Die Kunden sind also für den vorgegebenen Zeitraum definitiv an den Vertrag gebunden. Allerdings muss die Mindestvertragslaufeit bereits vor Vertragsabschluss festgelegt sein. Das heißt, dass sie im Nachhinein nicht geändert werden darf.

Die Tücken der Mindestvertragslaufzeit

Eine Tücke oder wie es in einer Werbung heißt, das Lama versteckt sich im Detail. Denn sobald der abgeschlossene Vertrag in irgendeiner Form modifiziert oder angepasst wird, auf den Wunsch des Kunden hin, verlängert sich in den meisten Fällen die Vertragslaufzeit beziehungsweise beginnt die Mindestvertragslaufzeit wieder von vorn. Für die Unternehmen stellt diese Vorgehensweise eine Sicherung ihrer Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum dar.

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