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Was ist Leistungsinanspruchnahme?

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Der Begriff Leistungsinanspruchnahme erinnert oft an das Beziehen von staatlichen Geldern. In Bezug auf die Energiewirtschaft ist damit jedoch etwas ganz anderes gemeint. Denn die Leistungsinanspruchnahme bezieht sich nur indirekt auf Strom- beziehungsweise Energiekunden. Stattdessen ist in der Energiewirtschaft damit der Energieverbrauch elektrischer Geräte gemeint. Dieser Energieverbrauch wird in Kilowattstunden gemessen. Wichtig ist die Erhebung der Leistungsinanspruchnahme deshalb, weil sie einen Überblick darüber gibt, welche Menge elektrischer Energie ein Verbraucher zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem öffentlichen Stromnetz entnimmt. Das bedeutet, dass der jeweilige Verbrauch eines elektrischen Gerätes ermittelt wird. Denn diesen Verbrauchswert in kWh zeigt, wie viel Strom das Gerät benötigt, um über einen bestimmten Zeitraum betrieben zu werden. Anhand dieser Daten werden dann spezielle Stromtarife entwickelt.

Grundlagen der Leistungsinanspruchnahme

Je nachdem, wie groß ein elektrisches Gerät ist und welche Leistung erbracht werden soll, variiert die Leistungsinanspruchnahme. Beispielsweise verbraucht ein älterer Kühlschrank vielmehr Energie als ein neuer. Allgemein gilt, bei einem Neukauf elektrischer Geräte lohnt es sich darauf zu achten, dass diese energiesparend funktionieren. Dies gilt für Fernseher genauso wie für Lampen.

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