Startseite Stromlexikon KWKG-Vorschaltgesetz 

Was ist KWKG-Vorschaltgesetz?

Anzeige
Auch wenn das KWKG, das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, nach wie vor in Kraft ist, wurde das KWKG Vorschaltgesetz bereits im Jahr 2002 außer Kraft gesetzt.

Das KWKG Vorschaltgesetz diente der Vergütung sowie Abnahme von Strom aus KWK-Anlagen, die auf der Basis von fossilen Energieträgern erzeugten. Berücksichtig wurden nur solche Anlagen, die vor Januar 2000 in Betrieb genommen wurden. Das KWKG Vorschaltgesetz bezog sich vor allem auf Anlagen, die von Energieversorgungsunternehmen betrieben wurden. Dabei musste die Strommenge, welche durch die Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, jedoch mindestens 10 Prozent der jährlichen Gesamtenergiemenge betragen. Außerdem musste die installierte elektrische KWK-Werksleistung des Energieversorgers bezogen auf die gesamte installierte Kraftwerksleistung mindestens 25 Prozent betragen. Allerdings wurde das KWKG Vorschaltgesetz bald wieder abgeschafft.

Das KWKG Vorschaltgesetz        

Dem Gesetz wurde eine einseitige Bevorzugung und Subventionierung der öffentlichen KWK-Betreiber unterstellt, weiterhin diente das KWKG Vorschaltgesetz lediglich dem Erhalt bestehender Anlagen und ein weiterer Kritikpunkt lag darin, dass die Förderungswürdigkeit der Unternehmen nach unternehmensspezifischen Daten gewährleistet wu

Hier alle Stromtarife vergleichen

stromverbrauch
plz