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kostenlose Stromwechsel HotlineWas ist Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?
Im April 2002 wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Es handelt sich um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, welches auch als Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bezeichnet. Mithilfe der Richtlinien soll im Jahr 2020 ein Viertel des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie hergestellt werden. Weiterhin dient die Modernisierung von KWK-Anlagen der Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. 2008 wurde eine Novellierung vom Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin wurde festgelegt, dass KWK-Anlagen, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufnehmen, ebenfalls einen Förderzuschlag erhalten.
Der Förderzuschlag des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz dient vor allem dazu, dass nur modernisierte KWK-Anlagen in den Betrieb genommen werden. Die Richtlinien umfassen verschiedene Vorgaben, nach denen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Förderungen erhalten. Einen Förderzuschlag von ungefähr 1,65 Cent je eingespeister Kilowattstunde elektrischer Energie erhalten Anlagen, die bis Ende 2005 in Betrieb genommen wurden. Kleinere Anlagen, die bis 50 Kilowattstunden erzeugen, erhalten 5,11 Cent je Kilowattstunde und Anlagen mit einem Volumen von 2MW erhalten 2,25 Cent/kWh. Die Förderungen gelten jeweils bis 2010.







