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Was ist Konzessionsabgabenverordnung?

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In Deutschland ist es üblich, dass sowohl Wasser- als auch Energieversorgungsunternehmen eine Gebühr entrichten, durch welche sie die Berechtigung erlangen, die öffentlichen Verkehrswege zu nutzen und Leitungen zu verlegen und zu betreiben, solange diese der Versorgung der Endverbraucher beziehungsweise Letztkunden dienen.

KAV – Willkür oder notwendig?

Die Konzessionsabgabenverordnung legt fest, wie hoch der Anteil der zu leistenden Abgaben sein muss. Die Beträge werden bei Energieversorgungsunternehmen als Cent-Beträge für den jeweiligen Verbrauch je Kilowattstunde berechnet. Die Energiekunden zahlen diesen Anteil in ihrer Energieabrechnung mit. Die Höhe der Konzessionsabgaben hängt von der Größe der Gemeinde ab, in welcher sie erhoben wird und kommt auch der jeweiligen Gemeinde zugute. Beispielsweise beträgt die zulässige Höhe der Konzessionsabgabe bei Stromkunden 1,59 Cent/Kilowattstunde, wenn die Gemeinde bis zu 100000 Einwohner hat. Gaskunden zahlen bei derselben Einwohnerzahl 0,61 Cent/Kilowattstunde. Demzufolge sind die Preise in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt. Die Gemeinde kann mit den Energie- und Wasserversorgern lediglich einen Konzessionsvertrag abschließen.

Konzessionsabgabe laut Konzessionsabgabenverordung für Wasser

Laut der Konzessionsabgabenverordnung werden die Konzessionsabgaben für Wasser in der ‚Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände‘ festgelegt, welche 1941 angefertigt wurde.

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