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Was ist Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung?

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Gesetz zugunsten einer umweltschonenden Erzeugungstechnik
Das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Jahr 2000 ist Vorläufer des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von 2002.

Mithilfe des Gesetzes soll die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung zu Zwecken der Versorgung bei gleichzeitigem Umweltschutz gesichert werden.

Es gilt dabei für Unternehmen, die vor dem Jahr 2000 den Betrieb aufgenommen haben und soll die Abnahme und Vergütung des Stroms regeln.

Diese Erzeugungsunternehmen müssen einen bestimmten Prozentsatz ihres Stroms mithilfe der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) produziert haben. Dabei versteht man unter KWK die gleichzeitige Erzeugung von Energie und Nutzwärme.

Gesetz zugunsten einer umweltschonenden Erzeugungstechnik



Mithilfe des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung wird den Unternehmen eine Abnahme und Vergütung des Stroms zu einem Mindestpreis zugesichert. Damit wird eine Diskriminierung der Stromerzeuger verhindert.

Nach dem Gesetzesinhalt stellte das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung nur eine kurzfristige Lösung dar, um eine erste Minderung des CO2-Ausstoßes zu erzielen. Während der Geltungsdauer wurde daher an einem weiterführenden Gesetz gearbeitet, das die KWK-Technik langfristig regeln sollte. Dieses neuere Gesetz trat dann als das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2002 in Kraft, wurde jedoch 2009 vom neuesten abgeänderten KWK-Gesetz abgelöst.

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