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Was ist Fester Leistungspreis?

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Der feste Leistungspreis ist im Stromtarif vieler Anbieter enthalten. Diese Stromanbieter sind verpflichtet eine ständige Stromversorgung über Kraftwerke, Versorgungsnetze und Zähler für den Kunden zur Verfügung stellen.

Für diesen Service muss ein fester Leistungspreis an den Anbieter entrichtet werden. Der feste Leistungspreis gehört zu den Gewerbetarifen (bestehend aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis) und soll sämtliche Kosten des Stromversorgers abdecken, die ihm durch die Bereitstellung des Stroms entstehen. Die Höhe des festen Leistungspreises liegt bei rund 40 Euro und er muss auch gezahlt werden, wenn kein Strom effektiv genutzt wird.

Fester Leistungspreis für Stromanbieter-Leistungen



In den Kosten für den festen Leistungspreis sind also die Kosten für die tatsächliche Nutzung der Energie nicht enthalten.
Mithilfe des festen Leistungspreises wird daher nur die vom Stromanbieter erbrachte Dienstleistung vergütet. Die Zahlung ist jährlich zu entrichten und wird zusätzlich zum Verrechnungspreis berechnet.

Zum Verrechnungspreis zählen dabei die Gebühren für die Installation, Kontrolle und Wartung des Stromzählers sowie die Kosten für Verteilungsnetze und Wartung der Elektrizitätswerke.

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