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Was ist EnWG?

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EnWG ist die Abkürzung für das Energiewirtschaftsgesetz, welches Regelungen zur Elektrizitäts- und Gasversorgung enthält.
Eine erste Form des EnWG trat 1935 in Kraft, in der es vorrangig Ziel war, eine möglichst sichere und billige dezentrale Energieversorgung zu erhalten und damit verbunden, den Wettbewerb zu unterdrücken. Grund war unter anderem, mögliche Luftangriffe auf zentrale Kraftwerke zu Zeiten des Dritten Reichs zu verhindern sowie das Gemeinwohl zu erhalten. Nach Untergang des dritten Reiches, wurde das EnWG in den 90iger Jahren neu geregelt.

Mithilfe des Gesetzes soll nun eine sichere, günstige, effiziente, umweltverträgliche sowie verbraucherfreundliche Strom- und Gasversorgung gewährleistet werden. Weiterhin dient es der Sicherstellung des Wettbewerbs, des zuverlässigen Betriebs der Energieversorgungsnetze sowie der Umsetzung des Energierechts in der EG.

Das EnWG für eine geregelte Energieversorgung



Die Ziele des EnWG sollen anhand der im Gesetz festgelegten Mittel erreicht werden.
Diese Mittel sind unter anderem:
Eine Genehmigungs- und Anzeigepflicht, das heißt wer ein Energieversorgungsnetz betreiben möchte, muss eine Genehmigung einholen, für die Lieferung von Energie ist die Anzeigepflicht vorgesehen.
Weiterhin begrenzt das EnWG die Preisbildung und Aufgabengestaltung der Energieunternehmen über die Aufsicht durch eine Regulierungsbehörde und definiert den Versorgungsanspruch der Allgemeinheit.

Zu Zwecken der Konkretisierung der Inhalte des EnWG gibt es zahlreiche Verordnungen, beispielsweise die Stromnetzzugangsverordnung, die die Bedingungen für die Einspeisung und Entnahme elektrischer Energie regelt, oder die Stromgrundversorgungsverordnung, die Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung der Haushalte bestimmt.

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