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Was ist Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)?

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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht seit dem Jahr 1935 und war bis zum Jahr 1998 bei den Stromversorgern das Vollmonopol. Dieses legte bis ins Jahr 1998 den alleinigen Anspruch der Stromversorger fest. Erst im Jahr 1998 wurde dieses Energiegesetz umgewandelt und wurde für den Wettbewerb im Energiemarkt liberalisiert. Im Jahr 2005 wurde das Energiegesetz wieder umgeändert und damit damit in nationales Recht bei der Energieversorgung verändert.


Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen besseren Wettbewerb im Energiemarkt


Bei dem Energiegesetz wird zwischen dem Verteilen, dem Transport und der Erzeugung der Energie unterschieden. Alle Energiebetreiber müssen laut diesem Gesetz allen Kunden ihre Netze zur Verfügung stellen. Somit haben Sie die Wahl, Ihren Energieanbieter selber zu wählen, wenn Sie somit Geld sparen können. Die Netzbetreiber sind zwar immer noch im Besitz ihrer Leistungsnetze, müssen anderen Netzbetreibern aber gegen ein Entgelt diese Rohre oder Netze zur Verfügung stellen, damit Sie den Möglichkeit haben, einen Anbieter zu wählen.

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