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Was ist Energieeinsparverordnung (EnEV)?

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Seit dem Jahr 2002 beinhaltet die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung. Ein Element sieht die bautechnische Standardanforderung zum effizienten Betriebsenergieverbrauchs eines Bauwerks vor. Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) steht nicht mehr der Heizwärmebedarf im Vordergrund, sondern der Energiebedarf der durch die Heizungsanlage begrenzt wird. Hierbei wird der Heizwärmebedarf berechnet und die Effizienzkennzahl festgelegt.


Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude, die Sie einhalten müssen



Die Energieeinsparverordnung (EnEV) betrifft Sie, wenn Ihr Gebäude mit Hilfe von Energie gekühlt oder beheizt wird. Diese Verordnung betrifft Sie nicht, wenn sie unterirdische oder landwirtschaftliche Bauten, Zelte, Kirchen, Wochenendhäuser oder Glashäuser besitzen. Für diese Gebäude gilt aber die Regelung der Inbetriebnahme von Heizkesseln oder anderen Wärmeerzeugersystemen. Sollten sich Teile der Anlagentechnik außerhalb Ihres Gebäudes Befinden, gelten hierfür nur die Regeln für die Inbetriebnahme von Heizkesseln oder anderen Wärmeerzeugersystemen. Sollten Sie in Ihren Gebäude hauptsächlich Tiere halten oder Pflanzen gezüchtet, gilt diese Verordnung nicht. Ihr Gebäude wird mit gemischter Nutzung eingestuft, wenn Sie Bereiche zum Wohnen und nicht wohnähnliche Räume besitzen.

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