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kostenlose Stromwechsel HotlineWas ist Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude, die Sie einhalten müssen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) betrifft Sie, wenn Ihr Gebäude mit Hilfe von Energie gekühlt oder beheizt wird. Diese Verordnung betrifft Sie nicht, wenn sie unterirdische oder landwirtschaftliche Bauten, Zelte, Kirchen, Wochenendhäuser oder Glashäuser besitzen. Für diese Gebäude gilt aber die Regelung der Inbetriebnahme von Heizkesseln oder anderen Wärmeerzeugersystemen. Sollten sich Teile der Anlagentechnik außerhalb Ihres Gebäudes Befinden, gelten hierfür nur die Regeln für die Inbetriebnahme von Heizkesseln oder anderen Wärmeerzeugersystemen. Sollten Sie in Ihren Gebäude hauptsächlich Tiere halten oder Pflanzen gezüchtet, gilt diese Verordnung nicht. Ihr Gebäude wird mit gemischter Nutzung eingestuft, wenn Sie Bereiche zum Wohnen und nicht wohnähnliche Räume besitzen.







