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kostenlose Stromwechsel HotlineWas ist Emissionshandel?
Rechtsgrundlage des Emissionshandels ist die Emissionshandelsrichtlinie von 2003, die in Deutschland in Form des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) umgesetzt wurde.
Darin sind die Überwachung, Zuteilungen, Verwaltung und der Zertifikatehandel durch die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes festgeschrieben.
Innerhalb des Emissionshandels gilt das Prinzip des Beschränkens und Handels. Das heißt in einer Handelsperiode wird den jeweiligen Fabriken und Kraftwerken eine Menge an Emissionsberechtigungen zugeteilt, die eine begrenzte Emittierungsmenge an Treibhausgasen erlaubt. Emittiert ein Unternehmen weniger Treibhausgase als erlaubt gewesen wären, ist es dann möglich, überschüssige Emissionsberechtigungen zu verkaufen. Im umgekehrten Fall ist es ebenfalls möglich Berechtigungen zu erwerben. Auf diese Weise werden Investitionen in neue Technologien attraktiver.
Emissionshandel - Segen oder Geldwäscherei?
Zum Nachweis der emittierten Menge müssen Unternehmen jährlich eine entsprechende Anzahl Berechtigungen vorlegen oder Strafe zahlen.
Nachteile des Emissionshandels sind, dass nur 40 Prozent der Treibhausgasemissionen erfasst werden, die vor allem die Kohlendioxid-Emissionen aus thermischen Kraftwerken, der Eisenverhüttung, Zementherstellung, Glas- und Ziegelindustrie sowie Papierproduktion betreffen. Methan oder Distickstoffoxid sowie Privathaushalte oder der Landwirtschaftliche Sektor sind nicht inbegriffen. Aus diesen Gründen soll der Emissionshandel weiter ausgedehnt werden.




