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Was ist Eigenerzeugungsanlagen?

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Im Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz gibt es die so genannten Eigenerzeugungsanlagen.

Eigenerzeugungsanlagen sind zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Wind- und Wasserkraftanlagen, Generatoren von Wärmekraftmaschinen und Brennstoffzellen. Eigenerzeugungsanlagen bedürfen der Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers und unterliegen der VDE Norm und Überwachung. Der örtliche Netzbetreiber prüft, ob die Netzanschlussverhältnisse den Betrieb einer Anlage am gewünschten Ort zulassen. Zur Genehmigung von Eigenversorgungsanlagen ist die Einreichung von folgenden Unterlagen notwendig: Anmeldung an das Niederspannungsnetz, Datenblatt bei Photovoltaikanlagen (bzw. das zugehörige Datenblatt), sowie einen Standortlageplan. Bei Anlagen mit einer höheren Nennwertleistung als 30 kW ist eine Netztauglichkeisprüfung erforderlich.

Anlagen zur Stromerzeugung


Netztauglichkeitsprüfungen für Anlagen unter 30 kW sind kostenfrei. Der Installateur hat die Anweisung nach erfolgter Installation und vollständigen Fertigstellung eine Fertigstellungsanzeige der Eigenerzeugungsanlagen einzureichen. Sprechen Sie mit dem Installationsbetrieb vor Ort oder mit einem Energieberater, Adressen finden Sie im Telefonbuch oder bei der Innung, diese werden Sie umfangreich beraten. Datenblätter hierzu finden Sie beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

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