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Was ist Bundeskartellamt?

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Diese unabhängige Wettbewerbsbehörde hat sich dem Schutz des Wettbewerbs in Deutschland verschrieben, denn dieser Schutz ist in der Wirtschaftsordnung einer Marktwirtschaft verankert. Wo viel Wettbewerb herrscht, kann man aus zahlreichen Angeboten und Produkten wählen, die den Bedürfnissen des Verbrauchers gerecht werden und es Unternehmen ermöglichen sollen, ihre Angebote kontinuierlich zu optimieren.

Das Bundeskartellamt kontrolliert den Wettbewerb


Das Bundeskartellamt legt den Grundsstein für dieses Angebot- und Nachfrage- Prinzip, indem es den Wettbewerb fördert und schützt. Dabei agiert das Bundeskartellamt deutschlandweit, während die Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer eigene Landeskartellbehörden eingerichtet haben, die den Wettbewerb des jeweiligen Bundeslandes überwachen.

Das Amt besteht aus zwölf Abteilungen


Das Bundeskartellamt setzt sich aus zwölf Beschlussabteilungen zusammen, die überwiegend nach Branchen gegliedert sind. Gleich zwei Abteilungen befassen sich allerdings mit der Verfolgung von Kartellfällen, und eine, die erst seit Januar 2008 aktiv ist und sich ausschließlich mit Missbrauchs- und Kartellfällen im Energiesektor auseinander setzt. Das so genannte Kartellverbot soll verhindern, dass sich mehrere Unternehmen auf eine Art zusammenschließen, die den Wettbewerb beeinträchtigt. Um so etwas möglichst von vornherein auszuschließen, übt das Bundeskartellamt eine Fusionskontrolle aus, damit Markt und Wettbewerb von der Fusion profitieren können. Wenn durch den Zusammenschluss aber beispielsweise ein wichtiger Wettbewerber wegfällt und die fusionierenden Unternehmen am Markt so stark werden, dass sie ihr Angebot oder deren Qualität beschränken jedoch ihre Preise erhöhen wollen, kann das Bundeskartellamt die Fusion unterbinden.

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