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Was ist Bringschuld?

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Ein Verkäufer hat gegenüber dem Käufer juristisch gesehen eine Bringschuld, wenn der die Ware bzw. die Dienstleistung bezahlt worden ist. Das heißt, er muss die Ware zum Kunden hinbringen.


Der Kunde hat ein Recht auf seine Energie


Der Energieanbieter steht also in der Bringschuld bei den Haushalten, die einen Liefervertrag mit ihm abgeschlossen haben und muss sie mit Energie versorgen. Die Schuld greift aber beispielsweise auch im Informationsmanagement, d.h. der Anbieter muss seine Kunden rechtzeitig über Änderungen der Tarife, der Servicedienstleistungen o.ä. in Kenntnis setzen.

Das Gegenstück zur Bringschuld ist die Holschuld


Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen, nach bundesdeutschem Recht ist die Holschuld bei einem Schuldverhältnis (Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner) der Normalfall. Als Stromkunde kann man die Energie nicht beim Anbieter abholen und muss sich einen neuen Versorger suchen, wenn der bisherige keine Energie mehr liefern und seiner Bringschuld nicht mehr nachkommen kann. Der regionale Grundanbieter übernimmt dabei die Versorgung bis der neue Anbieter einspringt. Der Stromanbieter ist zwar in Bringschuld, dennoch sollte man sich als Verbraucher regelmäßig über den Stand seines Energieunternehmens am Markt erkundigen, mit Konkurrenzanbietern vergleichen und ggf. wechseln, wenn ein anderer Versorger günstigere Tarife hat.


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