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Was ist Braunkohleschutzklausel?

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Die Energiegewinnung aus Braunkohle wird vom Staat unterstützt, und das Gesetz der Braunkohleschutzklausel legt fest, dass 70 Prozent des Strombedarfs in den neuen Bundesländern über Braunkohle abgedeckt wird.

Sie reguliert die Subventionierungen rund um die Braunkohle


Der Osten Deutschlands wurde bezüglich seiner Braunkohlevorräte besonders stark subventioniert und muss sich bei der Energieerzeugung daher an die Klausel halten. Bis zum Jahr 2003 konnten die neuen Bundesländer den Netzzugang für Stromanbieter aus den alten Bundesländern verweigern um die Nutzung der heimischen Braunkohle zu gewährleisten.

Heute ist die Braunkohleschutzklausel aufgehoben


Inzwischen ist dieses Gesetz unwirksam, und jedes Energieunternehmen kann seinen Strom oder sein Gas zu Kunden in ganz Deutschland leiten. Da Braunkohle ein fossiler, nicht unbegrenzt verfügbarer Brennstoff ist, der langfristig durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen ist und nicht ewig vom Staat subventioniert wird, war es nur eine Frage der Zeit, bis die Braunkohleschutzklausel aufgehoben wird. Heute kann jeder Verbraucher selbst entscheiden, welchen Strom er von welchem Anbieter bezieht.

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