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Was ist Bilanzkreisvertrag?

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Dieser Vertrag wird zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen und dem Übertragungsnetzbetreiber bzw. dem Bilanznetzbetreiber abgeschlossen. Er enthält alle Bestimmungen zur Bildung und Abwicklung eines Bilanzkreises sowie der Abrechnung der benötigten Energie. Darüber hinaus legt der Bilanzkreisvertrag fest, wie Bilanzkreisabweichungen, also eine Über- oder Unterversorgung mit Energie finanziell ausgeglichen werden.

Der Bilanzkreisvertrag hält alle Regelungen des Kreises fest


Eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss von Bilanzkreisverträgen ist der so genannte Energy Identification Code (EIC), der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vergeben wird.

Das bedeutet der EIC für den Vertrag


Der EIC dient der eindeutigen Bezeichnung von Bilanzkreisen und Regelzonen. Er wird seit dem 01.11.2002 durch den BDEW einmalig an jedes Energieunternehmen am Markt vergeben. Nach der Beantragung des EIC im Internet wird der Eintrag des Unternehmens mit entsprechender Abkürzung und EIC in der "Liste der Übertragungsnetzbetreiber und Stromhändler" aufgenommen und die Anmeldung offiziell bestätigt. Nun kann ein Bilanzkreisvertrag für den Stromhandel abgeschlossen werden. Der Energy Identification Code besteht aus 16 Stellen. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen die Ausgabestelle, und die dritte Stelle legt fest, ob es sich um einen Bilanzkreis, eine Regelzone oder einen Zählpunkt handelt. Weitere 12 Stellen definieren den Namen des Unternehmens innerhalb des EIC, und die letzte Stelle entspricht der Prüfnummer.

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