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Was ist Bilanzierung?

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Innerhalb der Stromversorgung ermittelt man mit der Bilanzierung am Ende einer Rechnungsperiode die gelieferte und die tatsächlich genutzte Energiemenge und ggf. die Differenz zwischen diesen Werten. Aber auch im Ökoenergiesektor wird bilanziert. Der Handel mit Emissionszertifikaten bzw. Emissionsrechten soll helfen, den Ausstoß von CO2 bei Industrieanlagen zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Die Bilanzierung entspricht der Bewertung von Emissionsrechten.

Die Bilanzierung dient der Bewertung


Unternehmen, die mehr Kohlendioxid ausstoßen als erlaubt ist und damit ihr Emissionsrecht überbelasten, müssen zusätzlich die Zertifikate kaufen oder ihren Ausstoß reduzieren, während Anlagen, die wenig CO2 ausstoßen ihre überschüssigen Emissionsrechte an andere Firmen verkaufen dürfen. Unter den Emissionshandel fallen u.a. Ölraffinerien und Stahlwerke. Die Bilanzierung kann auf mehrere verschiedene Arten erfolgen.

Die Arten der Bewertung von Emissionszertifikaten


Bevor ein Industriebetrieb die Zertifikate erwerben kann, muss geprüft werden, welchen rechtlichen Anspruch er hat. Es gibt die Möglichkeit einer kostenlosen Zuteilung oder eines Kaufs der Emissionsrechte. Parallel dazu untersucht die Bilanzierung, ob der Betrieb dem Anlagen- oder dem Umlaufvermögen zugeordnet ist. Das Anlagevermögen umfasst alle, von einem Unternehmen längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter, und wenn das Unternehmen dazu kostenlose Emissionsrechte erhält, herrscht ein Aktivierungsverbot, also das Anlagevermögen darf nicht aktiviert werden. Erhält ein Industriebetrieb die Rechte kostenfrei, ist aber dem Umlaufvermögen (flexibles Vermögen bzw. Kapital) zugeordnet, werden seine EU-Berechtigungen bei der Bilanzierung mit Null bewertet. Bei Unternehmen, die ihre Emissionsrechte kaufen, werden diese gemäß ihrer Anschaffungskosten bewertet.

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