Startseite Stromlexikon Beistellung 

Was ist Beistellung?

Anzeige
Wenn ein Stromversorger Energie durch ein fremdes Netz leiten will, muss er vorher eine Durchleitungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber treffen. In dieser Vereinbarung wird u.a. die Netznutzungsgebühr festgelegt. Wenn es zu keiner Einigung der beiden Unternehmen kommt, wird vorübergehend eine Beistellung durchgeführt.

Die Beistellung maßregelt den Energietransport


Der Stromanbieter lässt seine Energie quasi vor Ort “beistellen”, aber sie wird nicht durchgeleitet. Der Versorger muss seine Kunden aber dennoch mit Strom beliefern, weil die schließlich dafür zahlen. Also kauft der Stromanbieter Energie beim regionalen Netzbetreiber um seinen Energiebedarf abzudecken. Dieser Strom ist allerdings oft teuer wird aber günstiger, also gemäß Tarif an den Kunden geliefert, sodass der Anbieter durch die Beistellung Verluste macht. Eine schnelle Einigung mit dem Netzbetreiber ist also erforderlich, damit der Anbieter wieder seinen eigenen Strom zu den Kunden leiten kann.

Achtung beim Stromanbieterwechsel


Bei einem Stromanbieterwechsel können Probleme auftreten, wenn der regionale Netzbetreiber und der neue Energieanbieter keine Vereinbarung zur Durchleitung getroffen haben. Als Kunde kann man die Verhandlungen der beiden Parteien nicht beeinflussen und nur über den Grundversorger Energie beziehen, weil der, unabhängig von der Beistellung und ob er selbst der Netzbetreiber ist, verpflichtet ist Strom zu den Kunden zu leiten, damit sie nicht ohne Heizung oder im Dunkeln dastehen. Wenn der Kunde die Einigung und das Ende der Beistellung nicht abwarten will, sollte er versuchen, einen erst kürzlich abgeschlossenen neuen Stromliefervertrag annullieren zu lassen und sich noch einmal einen neuen Anbieter suchen, der bereits mit dem Netzbetreiber zusammen arbeitet.

Hier alle Stromtarife vergleichen

stromverbrauch
plz