Was ist AVBEltV?
Hinter dem
merkwürdigen Kürzel AVBEltV verbirgt sich die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Sie legt fest, wie die
Stromverbraucher mit
Energie zu versorgen sind. Die
AVBEltV trat am 1. April 1980 in Kraft und gibt auch die allgemeinen Lieferbestimmungen für
Stromanbieter vor. Sie wurde allerdings 2006 durch die Stromgrundversorgungsverordnung (Grundversorgung) sowie die Niederspannungsanschlussverordnung ersetzt. Die
Energieversorger sind verpflichtet, jeden an ihr Netz anzuschließen und mit
Strom aus dem Bereich der Niederspannung zu allgemeinen Tarifen zu versorgen. In der Verordnung ist darüber hinaus verankert, wann ein Liefervertrag zustande kommt, und es gibt Regelungen zur Deckung des Energiebedarfs und der Eigenerzeugung.
Die AVBEltV regelt also die Stromversorgung
Das Gebot der Eigenerzeugung ist die Pflicht des Tarifkunden, seinen Energiebedarf komplett über das
Stromnetz seines gewählten Anbieters zu decken. Als externe Stromquellen sind regenerative Anlagen und Notstromaggregate gestattet. Der Kunde muss diese Quellen nach Bestimmung des
AVBEltV beim Versorger angeben und garantiere