Startseite Stromlexikon Auslandsschutzklausel 

Was ist Auslandsschutzklausel?

Anzeige
Bis Ende des Jahres 2006 konnten deutsche Netzbetreiber den Netzzugang für ausländische Stromanbieter sperren, deren Strommarkt (noch) nicht liberalisiert war. Die Auslandsschutzklausel sollte garantieren, dass Deutschland nur mit Partnerländern kooperiert, deren Energiemarkt die gleichen Bedingungen bietet wie der deutsche.

Die Auslandsschutzklausel hat den Netzzugang reguliert


Seit 1998 ist der Energiemarkt hierzulande geöffnet, und jeder Verbraucher kann sich unter den vorhandenen Gas- und Stromversorgern seinen eigenen aussuchen. Diese Liberalisierung sollte in ganz Europa umgesetzt werden und den Monopolstatus einiger weniger Anbieter aufheben, damit ein Wettbewerb entstehen kann und der Kunde die freie Wahl hat. Am 31. Dezember 2006 wurde die Auslandsschutzklausel aufgehoben.

Ausländische Energieanbieter ans Netz


Nach Aufhebung der Klausel können ausländische Energieversorger ihre Dienste jetzt in Deutschland anbieten, aber ihre Arbeit wird genau kontrolliert, damit so ein Anbieter z.B. nicht etwa auf die Idee kommt, ein Atomkraftwerk bei uns zu errichten. Das Ende der Auslandsschutzklausel ermöglicht einen europaweiten Strom- und Gasmarkt, und die Anbieter können umfassend zusammenarbeiten um beispielsweise Erneuerbare- Energien- Projekte umzusetzen oder als Unternehmen zu fusionieren.

Hier alle Stromtarife vergleichen

stromverbrauch
plz