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Was ist Anschlussvertrag?

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Der Anschlussvertrag bzw. Netzanschlussvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen Anlagen zur Energieerzeugung ans Netz angeschlossen werden. Diese Anlagen müssen eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) haben und werden an Stromversorgungsnetze mit mindestens 110 Kilovolt (kV) gekoppelt. Der Anschlussvertrag enthält zahlreiche Kapitel, die u.a. das Kraftwerks- und Netzanschlusskonzept beschreiben, Zutrittsrechte formulieren sowie Laufzeiten und Kündigungen festlegen. Darüber hinaus müssen aber auch Besitzer eines Hauses oder Grundstücks einen solchen Vertrag abschließen, damit sie mit dem Stromnetz verbunden werden und dann über einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Energieanbieter Strom beziehen können.

Anschlussvertrag: Die Netzanschlusskapazität wird gesondert gehandhabt

Sie ist fester Bestandteil des Anschlussvertrages und wird über den so genannten Baukostenzuschuss finanziert, den der Eigentümer des Hauses oder Grundstückes bezahlt. Eigentümer einer Stromgewinnungsanlage können einen staatlichen Baukostenzuschuss in Anspruch nehmen, der bei der Errichtung der Anlage gezahlt wird. Die Netzanschlusskapazität im Anschlussvertrag entspricht der elektrischen Leistung, die der Netzbetreiber am Anschluss vorhält und legt u.a. die Größe der Sicherung fest.

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