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Was ist Abschaltvertrag?

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Der Abschaltvertrag zählt zu den Sonderverträgen. Solche Verträge können mit einem Kunden abgeschlossen werden und bis zu zwei Jahren Laufzeit haben.

Über den Abschaltvertrag kann ein Energieversorgungsunternehmen in Zeiten von Versorgungsengpässen eine Umschaltung auf andere Energieversorger vornehmen.

Schließt also ein Kunde einen solchen Vertrag ab, erlaubt er dem Stromlieferanten damit, die Energielieferung zu unterbrechen und über einen anderen Versorger laufen zu lassen. Da Abschaltverträge als Sonderverträge keiner Preiskontrolle unterliegen, bieten sie häufig günstigere Stromtarife an, das heißt die Konditionen für den Stromverbrauch sind vorteilhafter.

Abschaltvertrag regelt die Vermeidung von Überlastung



Während der Zeit, in der der Kunde nicht über den ursprünglichen Versorger Energie bezieht, kann er sich selbst über Solaranlagen oder ähnliches oder über einen anderen Anbieter Strom liefern lassen.

In einem Abschaltvertrag kann eine regelmäßige Lieferungsunterbrechung vereinbart werden. Das heißt, dass zum Beispiel im Winter bei entsprechenden Temperaturen und ab einem festgelegten Termin, die Energielieferung von einem Versorgungsunternehmen eingestellt wird, und eine Umschaltung auf ein anderes stattfindet.

In so einem Fall wird auch im Abschaltvertrag festgeschrieben, wann wieder auf den Erstversorger umgestellt wird.

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