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Der Preis pro kWh erklärt

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Stromkosten zahlen, das müssen wir alle, denn ohne Strom geht es in unserer heutigen Gesellschaft einfach nicht mehr. Doch haben Sie sich nicht auch schon mal gefragt, wie sich denn eigentlich der Preis je kWh (Kilowattstunde) zusammensetzt, den Sie Tag für Tag, Jahr für Jahr zahlen?

Das möchten wir an dieser Stelle etwas genauer beleuchten. Zu beachten ist, dass die genaue Aufteilung der Kosten je nach Anbieter leicht variieren kann, und die hier genannten Zahlen daher eher als Richtwerte zu verstehen sind.

Mit etwas mehr als einem Drittel, oder ca. 36%, stehen die Erzeugungskosten an erster Stelle. Diese Kosten entstehen den Anbietern bei der Erzeugung des Stroms und sind somit gewissermaßen die reinen Kosten des von Ihnen genutzten Stroms.

Doch nützt Ihnen der so erzeugte Strom noch nichts, denn dieser muss ja auch dorthin gelangen, wo Sie Ihn letztlich verbrauchen. Daher stehen mit einem Viertel des Gesamtpreises pro kWh, oder ca. 25%, die Netznutzungsgebühren an zweiter Stelle. Diese Kosten entstehen den Stromanbietern durch die Nutzung des deutschen Stromnetzes, damit der Strom vom Erzeugungsort zu Ihnen gelangt.

Steuern, Abgaben und Umlagen aufgedeckt



Nun muss dieses Netz aber auch verlegt und der entsprechende Platz dafür geschaffen werden. Dieser wird von den jeweiligen Kommunen bereitgestellt, weshalb die Anbieter eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten müssen. Diese ist verantwortlich für ca. 8% des gesamten Strompreises.

Mit einem Anteil von etwa 9% steht die Stromsteuer an vierter Stelle. Dies ist eine spezielle Steuer, die auf Strom erhoben wird, und unter anderem für die klimapolitischen Ziele des Staates sowie zur Stabilisierung des Rentenbeitrags verwendet wird. Zusätzlich zu dieser Steuer ist natürlich auch der Strompreis je kWh von der Mehrwertsteuer betroffen, die für 16% des Gesamtpreises verantwortlich ist.

Umlagen als Bestandteile vom Preis je kWh



Bekannt ist Ihnen sicherlich die staatliche EEG-Umlage. Diese macht ca. 5% Ihres Strompreises aus und dient der Förderung von umweltfreundlichen, regenerativen Energieerzeugungsmethoden. Eine weitere Umlage besteht für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die sogenannte KWK-Umlage. Mit einem Anteil von lediglich 1% ist diese jedoch der kleinste einzelne Nenner.
Übrigens: Sollte ein Anbieter einen sehr hohen Anteil seines Stroms nur aus Anlagen beziehen, die durch das EEG gefördert werden, dann kann unter Umständen bei diesem die EEG-Umlage entfallen.

Sie sehen also, der Preis, den Sie pro verbrauchte Kilowattstunde zahlen, setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Sollte es zu einer Strompreiserhöhung oder gar -senkung kommen, wissen Sie nun, welche verschiedenen Gründe dies haben könnte.







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