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Nachtspeicherheizung Verbot als neue Richtlinie

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Nachtspeicherheizung Verbot unwahrscheinlich



Die Nachtspeicherheizungen haben ausgedient? Dies ist eine allgemeine Sichtweise der Zukunft der Nachtspeicherheizungen. Doch entspricht diese auch den Tatsachen? Im Jahr 2009 trat eine neue Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Aus dieser geht hervor, dass ein umfassendes Nachtspeicherheizung Verbot nicht zu erwarten ist. Zwar ist in der EnEV2009 die sogenannte ‚Außerbetriebnahmepflicht‘ enthalten, allerdings bezieht sich diese ausschließlich auf Mehrfamilienhäuser und Gebäude, die gewerblich genutzt werden. Des Weiteren schränken verschiedene Ausnahmeregeln die Pflicht ein.

Preise für die Nachtspeicherheizung



Die Kosten für eine Kilowattstunde Strom im Schwachlasttarif haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. In den späten 90er Jahren lag der Preis bei rund drei bis vier Cent, mittlerweile sind es elf bis zu 17 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisgestaltung ist jedoch von den jeweiligen Anbietern abhängig. Wer sich für die Nutzung einer Nachtspeicherheizung entscheidet, muss sich bewusst sein, dass mit diesem Heizungstyp verschiedene Nachteile einhergehen. Neben den vergleichsweise hohen Kosten spricht der Wirkungsgrad ebenfalls nicht unbedingt für die Nachtspeicherheizung. Und doch lohnt sich die Installation dieser Heizungen in verschiedenen Fällen.

Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Nachtspeicherheizungen in Ferienwohnungen oder auch in Häusern, die weit abgeschieden liegen, vorteilhaft sein können. An ein Nachtspeicherheizung Verbot ist demzufolge nicht zu denken. Trotz dessen ist der Bestand der Nachtspeicherheizungen in Deutschland rückläufig. Potenzial für diese Heizungssysteme liegt in dem europäischen Vertrieb. Beispielsweise erreichen die südeuropäischen Länder in der Regel nicht die Heizleistung von 1.500 Heizstunden im Jahr. Die Installation von Heizsystemen, die beispielsweise wassergeführt sind, lohnt sich demzufolge nicht. Darin liegt die Chance für die Nachtspeicherheizsysteme. Märkte dafür befinden sich demnach in Südeuropa sowie in Japan und China.

Ein Argument für das Nachtspeicherheizung Verbot war die Tatsache, dass elektrischer Strom nicht zum Heizen genutzt werden sollte, da die Umweltverträglichkeit im Zuge der Stromerzeugung in Frage gestellt wurde. Bei der elektrischen Energie aus Atomkraftwerken verwundert das kaum. Doch Nachtspeicherheizungen können so umweltschonend sein wie die Stromerzeugung in Deutschland. Da im Rahmen der Energiewende die Nutzung alternativer Energieträger wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse stark vorangetrieben wird und Strom als umweltverträglicher gilt als andere Rohstoffe, müssen diese Argumente gegen die Nutzung von Strom zum Heizen als hinfällig betrachtet werden. Außerdem wird immer wieder darauf hingewiesen, Elektrofahrzeuge anstatt herkömmlicher Fahrzeuge zu nutzen. Da Nachtspeicherheizungen ebenfalls elektrischen Strom nutzen, gelten für das Nachtspeicherheizung Verbot bestimmte Einschränkungen.

Nachtspeicherheizung mit Verbot



Ein Problem gibt es bei den Nachtspeicherheizungen jedoch. Aktuell können die Tarife nicht gewechselt werden. Das bedeutet, die Verbraucher müssen sich mit dem bisherigen Anbieter und seinen vermeintlich zu hohen Preisen arrangieren. Da sich dies aber bald ändern soll, stellen wir Ihnen bereits jetzt eine Möglichkeit zur Verfügung, zukünftig schnell und kostenlos den Heizstromanbieter zu wechseln. Tragen Sie oben bitte Ihre E-Mailadresse, Ihre Postleitzahl und den ungefähren Verbrauch ein. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertrauensvoll um. Klicken Sie dann auf Absenden und wir informieren Sie, sobald die Möglichkeit eines Wechsels besteht.

Zudem besteht die Möglichkeit, da Ihr Stromverbrauch bei einer Nachtspeicherheizung mit einem Zweitarifzähler ermittelt wird, der herkömmlichen Stromanbieter zu wechseln. Dazu müssen Sie ebenfalls nur Ihre Postleitzahl und den Jahresstromverbrauch angeben und können den Vergleich sofort starten. Unter den erweiterten Einstellungen besteht die Möglichkeit, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Wir empfehlen unter anderem Tarife mit Preisgarantie und die kostenlose Tarifüberwachung. Durch den kostenlosen Vergleich haben Sie die Möglichkeit, den Haushaltsstrom günstig zu beziehen.

Inhalte vom Nachtspeicherheizung Verbot



Die Verordnung besagt, dass Nachtspeicherheizungen mit einem Mindestalter von 30 Jahren stufenweise und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots aus dem betrieb entfernt werden sollen. Bis zum 31.12.2019 müssen Nachtspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie in normal beheizten Nichtwohngebäuden entfernt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Anlagen älter als 30 Jahre sind, die Wohngebäude ausschließlich über das Heizsystem verfügen und in den Nichtwohngebäuden eine Nutzfläche von mehr als 500 m2 beheizt werden muss.

Wurden Anlagen 1990 oder später installiert, können diese länger in Betrieb bleiben. Aber auch hier gilt die 30 Jahre Regel, die um den Fakt erweitert wird, dass die Anlage 30 Jahre nach dem Aufstellen, dem Einbau oder 30 Jahre nach der Erneuerung wesentlicher Bestandteile aus dem Betrieb genommen werden muss. Werden in einem Gebäude drei oder mehr Nachtspeicherheizgeräte betrieben, richtet sich der Austauschzeitpunkt nach dem zweitältesten Aggregat. Ist der Austausch auch unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen unwirtschaftlich oder entspricht das Gebäude wenigstens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1995, gelten Ausnahmen vom Nachtspeicherheizung Verbot. Eine weitere Ausnahme macht es möglich, Gebäude mit einer sehr niedrigen Heizleistung von weniger als 20 Watt/m2 auch weiterhin elektrisch zu beheizen.







Nachtspeicherheizung Verbot
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