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Was ist Konsortium?

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Das Konsortium ist eine Verbindung von mehreren selbständigen Unternehmen, um während eines befristeten Zeitraumes ein gemeinsames Geschäft durchzuführen. Das Konsortium gehört zur Geschäftsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR“.

Das Konsortium kann sowohl als sog. Innenkonsortium als auch als sog. Außenkonsortium geführt werden. Bei einem Außenkonsortium tritt der gewählte Konsortialführer als Präsentant der verschiedenen Unternehmen auf. Bei einem Innenkonsortium hingegen vertritt der Konsortialführer hingegen nur seine bzw. die Interessen seines Unternehmens. Der Konsortialführer koordiniert den geschäftlichen Ablauf zwischen dem Konsortium und dem Geschäftspartner.

Das Konsortium – der Verband cleverer Geschäftsleute

Ein Konsortium wird gegründet, wenn ein einzelnes Unternehmen das notwendige Kapital zur Förderung von Erdöl nicht aufbringen kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass ein Unternehmen nicht alleine das Risiko der Erdölsuche tragen möchte.

Durch Gründung eines Konsortiums werden die Risiken bzw. die Investitionen auf die verschiedenen Unternehmen verteilt, welche sich mittels eines Konsortialvertrages zu einem Konsortium zusammen geschlossen haben. Ziel eines Konsortiums sind meist finanzielle Vorteile.

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