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Wärmeschutzgesetz noch unsicher

Nachricht vom 16.11.2009Anzeige
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Seit 2009 gilt: Wer sich ein neues Haus baut, der muss dieses zu mindestens teilweise mit regenerativen Energien heizen und kühlen. Jedes einzelne Bundesland setzt aber das Wärmegesetz einer Umfrage nach zufolge relativ unterschiedlich um. Das Wärmeschutzgesetz ist demnach nicht konsequent umgesetzt.




Bundesländer verfolgen Wärmegesetz unterschiedlich


Die Bundesländer Baden-Württemberg und das Saarland verfolgen dahingegen das Wärmeschutzgesetz besonders vorbildlich. In Baden-Württemberg muss ab 2010 in jeden Altbauten auf erneuerbare Energien zurück gegriffen werden. Auch das Saarland plant ein solch ähnliches Projekt. Jedoch ist man in den meisten anderen Bundesländern von einem derartigen Schritt weit entfernt. Häufig ist es noch nicht einmal geregelt, wer für die Überprüfung der klimafreundlichen Baumaßnahmen zuständig ist. Lediglich Berlin und Niedersachsen haben entsprechende Zuständigkeiten bereits in Angriff genommen. Das Wärmeschutzgesetzt ist seit dem ersten Januar 2009 bundesweit für neu gebaute Wohnhäuser geplant. Gerade für Verbraucher rechnet sich diese Investition im Hinblick auf steigende Heizöl- und Gaspreise sehr schnell.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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