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Gasag-Kunden können Anbieter verklagen

Nachricht vom 9.9.2009Anzeige
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Die Berliner Gasag hatte ihre Gaspreise im vergangenen Jahr unrechtmäßig angehoben und können auf Rückzahlung klagen, so die Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Linke). Bislang hat der Versorger jede Form der Rückzahlung abgelehnt. Bei der Berliner Verbraucherzentrale erhalten betroffene Kunden daher jetzt juristischen Beistand.




Gasag ist sich keiner Schuld bewusst
 
Das Unternehmen Gasag weist alle Forderungen nach Rückzahlung von sich, dabei hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren zu einer wirksame Tariferhöhung von Seiten der Gasag aus dem Jahr 2005 nicht darüber entschieden, ob die Kunden Rückzahlungen erwarten dürfen, sonder nur festgelegt, dass die Anfang 2007 eingeführten Preiserhöhungen bei dem Produkt "Gasag-Aktiv" ungültig seien. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Kunden, die 2008 zu viel für ihr Gas bezahlt haben, Ansprüche auf eine Rückzahlung geltend machen. Ohne eine wirksame Preiserhöhungsklausel hätte die Gasag ihre Preise nämlich gar nicht anheben dürfen.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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