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kostenlose Gaswechsel HotlineGaspreiserhöhung laut BGH unwirksam!
Nachricht vom 25.7.2009AnzeigeDer Bundesgerichtshof Karlsruhe hat die Erhöhung von Gaspreisen wiederholt für unwirksam erklärt. Das Gericht fällte dieses Urteil aufgrund einseitiger Klauseln zur Preiserhöhung in den Verträgen zweier Energieversorger. Diese hatten sich zwar das Recht eingeräumt, ihre Tarife zu erhöhen, waren bei sinkenden Kosten aber nicht verpflichtet, ihre Preise ebenfalls zu senken.
Diese Klauseln benachteiligen den Kunden nach Ansicht des BGH und sind damit unwirksam. Grundlage des Verfahrens waren so genannte Sonderverträge, die ein Großteil der Tarifkunden abschließt. Dabei ging es im Speziellen um die Vertragsklauseln eines Berliner und eines niedersächsischen Gasanbieters. Demnach haben die Unternehmen das Recht ihre Preise anzupassen, sprich zu erhöhen. Auf der anderen Seite besteht aber keine Pflicht, die Preise zu senken, wenn der Gasanbieter selbst weniger Kosten hat. Der BGH musste bereits mehrfach einseitige Bestimmungen zur Preiserhöhung in den Verträgen verschiedener Gasversorger aufheben.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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