Im Jahr 2009 unterzeichnete Julija Tymoschenko langfristige Gas-Verträge im Namen der Ukraine, weshalb diese nun bis 2019 zwischen drei und fünf Milliarden US-Dollar zu viel für ihr Gas zahlen muss. Heute hielten Regierungsvertreter der Ukraine eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des NGI des Europäischen Parlaments in Brüssel, unter dem Thema: „Warum ist J. Tymoschenko weiterhin in Haft?“.
Gas-Verträge mit schweren Folgen für Tymoschenko
Strafrechtliche Verfolgung in elf EU-Mitgliedsstaaten
Zur Pressekonferenz wurden europäischen Journalisten ebenso geladen wie Experten und Gemeindevorsitzende, um das zu erfahren, was die Parlamentsabgeordneten schon seit dem 20. März 2012 wissen: Nach Überprüfung des Berichts stimmten 226 von 450 Volksabgeordneten stimmten der Kommission zu.
Demnach hat sich Tyschomenko im Rahmen der Verhandlungen und bei der Unterzeichnung der Gasverträge vier Vergehen schuldig gemacht, die laut vergleichender Analyse des ukrainischen Strafgesetzbuches in elf EU-Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden.
Vier Punkte der Anlage
Die Premierministerin hat Fakten bezüglich des Interessenkonfliktes und der Abhängigkeit von Russland vor der Öffentlichkeit und den Behörden verheimlicht: Tyschomenkos Unternehmen hatten offene Verpflichtungen gegenüber dem russischen Verteidigungsministerium in Höhe von 405 Millionen US-Dollar. Außerdem gab es einen Strafprozess wegen eines Bestechungsvorwurfes.
Hinzu kommen heimliche Verhandlungen, die Tyschomenko mit dem russischen Ministerpräsidenten führte und die zu einer Zustimmung zur Unterzeichnung nachteiliger Verträge führten, die gegen frühere Vereinbarungen verstoßen.
Außerdem hat Tyschomenko den Richtlinien zur Unterzeichnung der Verträge persönlich zugestimmt, trotz des vollen Wissens über die Ablehnung dieser durch die ukrainische Regierung und obwohl die Befugnis zu derartigen Zustimmungen ausschließlich dem Ministerkabinett als Kollegialorgan vorbehalten ist.
Im Übrigen übte sie Druck auf den Geschäftsführer des Unternehmens aus, indem sie bei Nichtunterzeichnung der Verträge mit Entlassung drohte.
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