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BGH: Gaspreiserhöhungen zulässig?

Nachricht vom 29.6.2009Anzeige
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Der Bundesgerichtshof hat Zweifel an den Preiserhöhungsklauseln in den Gasverträgen zweier deutscher Gasversorger. Diese sollen im Rechtsstreit um gestiegene Gaspreise das Recht zur Anhebung der Preise haben, aber im Falle von Gaspreissenkungen nicht in der Pflicht, diese weiterzugeben. Ein Urteil soll im Juli verkündet werden.




Am 17. Juni 2009 hat das Gericht über zwei Verbraucherklagen über Bestimmungen bei Sonderverträgen debattiert. Laut BGH könnten die oben genannten Klauseln unwirksam sein.
 
Geklagt hat die Verbraucherzentrale Bremen gegen die Klausel eines niedersächsischen Gasversorgers. In einem Parallelfall wurde von einem Berliner Versorger zwar eingeräumt, dass er sowohl zur Erhöhung als auch Senkung der Gaspreise „berechtigt“ sei – nicht aber die Pflicht dazu hätte. Im Falle des niedersächsischen Versorgers „darf“ das Unternehmen „nach billigem Ermessen“ die Preise entsprechend der Regelungen für Tarifkunden anpassen. Da in den meisten Fällen von Gastarifen aber Sonderverträge abgeschlossen werden, ist diese Klausel unzulässig.
 
Der BGH hat bereits mehrfach Preiserhöhungsbestimmungen in den Verträgen der Gasversorger revidiert. Der rechtliche Vertreter des niedersächsischen Unternehmens, Achim Krämer, plädierte dafür, Tarif- und Sondervertragskunden auf die gleiche Stufe zu stellen und ebenso zu behandeln.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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