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Konvertierungsentgelt bei Gasmarktzusammenlegung

Nachricht vom 4.3.2011Anzeige
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Die Bundesnetzagentur hat einen weiteren Schritt unternommen, die Rahmenbedingungen des Gaswettbewerbs zu verbessern. Laut einem Beschluss der Wettbewerbshüter muss die NetConnect Germany (NCG) ab dem ersten April dieses Jahres ein Konvertierungsentgelt von den Gashändlern mit unterschiedlichen Gasqualitäten erheben. Hintergrund der Entscheidung ist die Zusammenlegung verschiedener Gasnetze, in den Gas unterschiedlicher Qualitäten gehandelt wird.




Konvertierungsentgelt bei Gasmarktzusammenlegung

Konvertierungsentgelt bei Gasmarktzusammenlegung

Gebühr für sechs Monate



Betroffen von dem Konvertierungsentgelt sind Thyssengas sowie Open Grid Europa. Beide Unternehmen wollen Marktgebiete mit unterschiedlichen Gasqualitäten zusammenlegen. Das bedeutet, ab dem ersten April dieses Jahres werden die Marktgebiet mit reinem H-Gas, einem Erdgas mit einem hohen Brennwert, mit Marktgebieten zusammengelegt, in welchen L-Gas, Erdgas mit einem niedrigeren Brennwert, verkauft wird. Mit dem Konvertierungsentgelt bezahlen die Händler zukünftig eine bestimmte Summe je Kilowattstunde. Damit wird die Energie, die in einer der beiden Qualitäten überdeckt und in der anderen Qualität unterdeckt ist, ausgeglichen. Das Konvertierungsentgelt wird für einen Zeitraum von sechs Monaten für die Konvertierung in die jeweils andere Gasqualität erhoben.


Konvertierungsbedarf besteht



Dadurch, dass Gas in verschiedenen Qualitätsstufen gehandelt wird, besteht ein Konvertierungsbedarf. NetConnect Germany will den Bedarf virtuell mit dem Regelenergieeinsatz und mit zusätzlichen Zusagen für den Lastfluss abdecken. Jedoch gibt es auch Kritik an der Entgelt-Einführung. Beispielsweise hat eine Initiative, die unter der Leitung der Stadtwerke Münster, der RheinEnergie Trading Köln und der BS Energy Braunschweig steht, Einwände. Ein Kritikpunkt ist beispielsweise die mögliche unverhältnismäßige Anhebung des Bedarfs an einer Stabilisierung des Gasnetzes durch marktbeherrschende Anbieter von Regelenergie. Aus diesem Grund hat der Netzregulierer jedoch zusätzlich eine Regelenergieumlage eingeführt.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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