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EnBW weiterhin Gasversorger in Haigerloch

Nachricht vom 27.2.2011Anzeige
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Die Stadt Haigerloch hat ihren Konzessionsvertrag mit dem Energieversorger EnBW verlängert. Wie die ‚Südwest Presse‘ am 26. Februar berichtete, laufe der Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in diesem Jahr aus. Die Stadt und die EnBW haben den vertrag jedoch um weitere 20 Jahre verlängert. Die Entscheidung wurde durch den Gemeinderat getroffen. Zudem entspricht der neue Konzessionsvertrag dem Musterkonzessionsvertrag des Baden-Württembergischen Gemeindetags.




EnBW weiterhin Gasversorger in Haigerloch

EnBW weiterhin Gasversorger in Haigerloch

Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 20 Jahre



Nachdem die EnBW als der kommunale Gasversorger vorgestellt wurde, gab Bruno Werner, der Leiter des Bereiches Kommunale Dienstleitungs- und Netzkunden, Informationen über die EnBW, die der größte Gasnetzanbieter der Region ist. Kernstadt der gesamten Region ist Haigerloch. Denn dort werden 88 Gaskunden über Mitteldruckleitungen ein und Gaskunde über eine Hochdruckleitung mit Gas versorgt. Die Anzahl aller Gaskunden der EnBW in der Region liegt bei rund 245.000. Das gesamte Gasnetz der EnBW erstreckt sich auf eine Länge von 4.300 Kilometern. Betrachtet man ausschließlich die Gaslieferungen nach Haigerloch dann beziehen die Gaskunden dort rund 5,4 Millionen Kilowattstunden Gas in einem Jahr. An diesen Gaslieferungen verdient die Stadt Haigerloch in einem Jahr 7.500 Euro in Form von netznutzungsentgelten. Denn sie räumt dem Gasversorger die Nutzungsrechte ein. Auf die Nutzungsentgelte für stadteigene Anlagen erhält die Stadt darüber hinaus zehn Prozent Rabatt.



Regelungen haben weiterhin Bestand




Aufgrund der Tatsache, dass der neue Konzessionsvertrag dem Musterkonzessionsvertrag des Baden-Württembergischen Gemeindetages entspricht, war es möglich, dass der Bürgermeister den Beschluss, ausgehend von dem Paragraphen 108 der Gemeindeordnung, der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen konnte. Darin enthalten war zudem die Verlängerung des Konzessionsvertrages bzw. der Abschluss des neuen Vertrages über einen Zeitraum von 20 Jahren. In dem neuen Vertrag ist, wie bereits in dem bestehenden, die Regelung enthalten, dass die Stadt die Kosten für Anlagen, die nicht älter als fünf Jahre sind, zu 75 Prozent übernehmen muss. Die restlichen 25 Prozent trägt hingegen die EnBW. Die sogenannte Kostentragungspflicht der EnBW erhöht sich um jeweils fünf Prozentpunkte mit jedem weiteren begonnenen Jahr. Für Anlagen, die älter als 19 Jahre sind, muss der Energieversorger demnach die Kosten vollständig übernehmen. Die Richtlinien finden sich in der Folgekostenregelung des Konzessionsvertrages.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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