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Gasrückzahlungen für E.on Thüringen Kunden?

Nachricht vom 17.2.2011Anzeige
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Gaskunden des Gasanbieter E.on Thüringen können sich zukünftig auf Rückzahlungen des Versorgers für unrechtmäßig durchgeführte Preiserhebungen freuen. E.on Thüringen hatte, obwohl die entsprechende Rechtsgrundlage fehlte, in verschiedenen Gastarifen die Preise erhöht. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte zugunsten der Gaskunden entschieden. Wie die Verbraucherzentrale Thüringen am Mittwoch mitteilte, sei das Urteil des Oberlandesgerichtes nun rechtskräftig.




Gasrückzahlungen für E.on Thüringen Kunden?

Gasrückzahlungen für E.on Thüringen Kunden?

Erhöhte Entgelte nicht zahlen



Das Urteil des Oberlandesgerichtes Thüringen ein ein voller Erfolg für die Gaskunden des Versorgers E.on Thüringen, der in verschiedenen Gastarifen die Preise erhöht hatte, ohne dass die dafür notwendige Rechtsgrundlage vorhanden war. Ausgehend von der Argumentation der Verbraucherzentrale Thüringen müssen die Gaskunden infolge des Urteils, welches rechtskräftig ist, die zu hohen Entgelte nicht zahlen. Die Verbraucher, die die Zahlungen bereits geleistet haben, können nun einen Teil des Geldes zurückfordern. Dazu sei jedoch der Weg zu beschreiten, Klage gegen den Versorger einzureichen. Besondere Achtung ist in diesem Zusammenhang auch der Verjährungsfrist zu schenken.


Urteil aus dem vergangenen Jahr



Im Juli des vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Thüringen beschlossen, dass die in den Tarifen ‚maxivat‘ und ‚duravat‘ angewendete Preisanpassungsklausel unwirksam sei. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde von den Richtern verweigert. Der Versorger E.on Thüringen legte dagegen jedoch Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Diese wurde im Februar abgewiesen.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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