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Main-Kinzig-Gas für Gleichbehandlung der Gaskunden

Nachricht vom 2.2.2011Anzeige
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Laut einem Bericht des ‚Lauterbacher Anzeigers‘ vom 02. Februar plädiert das Gasversorgungsunternehmen Main-Kinzig-Gas dafür, alle Rückzahlungsansprüche der Gaskunden gerichtlich zu klären. Davon sind auch die Kommunen betroffen. Das Gasversorgungsunternehmen hat nun die Vertreter von den Gemeinden, die ihr Gas von Main-Kinzig beziehen, zu einem Gespräch eingeladen, in welchem der Vorschlag erläutert werden soll.




Main-Kinzig-Gas für Gleichbehandlung der Gaskunden

Main-Kinzig-Gas für Gleichbehandlung der Gaskunden

Gasversorger geht neue Wege



Einer der Vorwürfe, denen sich der Gasversorger Main-Kinzig-Gas ausgesetzt sieht, ist die Unterstellung, das Unternehmen behandle private Gaskunden anders als kommunale Gaskunden. Um diesem Vorwurf nun aus dem Weg zu gehen, ruft der Gasversorger die Vertreter der Gemeinden, die von Main-Kinzig-Gas mit Gas versorgt werden, zu einem Gespräch. Im Rahmen des Gesprächs will das Unternehmen deutlich machen, dass nun auch die kommunalen Kunden ihre finanziellen Forderungen gerichtlich zu klären haben. Dies betonte die Geschäftsführung, die meinte, alle Gaskunden müssten ihre Preisrückzahlungsansprüche, die gegenüber Main-Kinzig-Gas erhoben würden, vor Gericht klären. Auf diese Weise können die Rechtmäßigkeit genauso wie die Höhe der Ansprüche geklärt werden. Zudem verwies das Unternehmen darauf, dass dies eine normale Vorgehensweise sei. Ungleichbehandlungen werde es auf diese Weise nicht geben. Main-Kinzig-Gas kündigte trotz der anstehenden Rückzahlungsforderungen der Gaskunden an, der Rolle als kommunaler Versorger auch weiterhin gerecht werden zu wollen. Man wolle auch zukünftig die Gemeinden, Bürger und ansässigen Vereine unterstützen.


Hintergrund zum Richtungswandel



Bislang hatten die Gaskunden von Main-Kinzig-Gas immer mit einer gewissen Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Sonderverträge zu kämpfen. Bereits im Jahr 2009 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt einseitig formulierte Preisanpassungsklauseln des Unternehmens für ungültig erklärt. Allerdings führte dies zu der derzeit vorherrschenden Situation, dass rechtlich nicht sichergestellt ist, wie die Gasversorger Preisanpassungsklauseln an die Kunden weitergeben sollen. In der Vergangenheit wurden von verschiedenen Gerichten unterschiedliche Urteile zu diesem Sachverhalt gefällt. Aus diesem Grund plädiert Main-Kinzig-Gas für eine eindeutige Klärung. Für das Gasversorgungsunternehmen steht deshalb fest, dass die individuellen Rückzahlungsansprüche gerichtlich geklärt werden müssten. Allerdings sieht das Unternehmen bei der Rechtsprechung eine teilweise einseitige Auslegung der Rechtslage. Aus diesem Grund ging Main-Kinzig-Gas bei einigen Urteilen, die das Amtsgericht Gelnhausen zugunsten der Gaskunden gefällt hatte, in Berufung. Das Unternehmen erhofft sich eine Klärung durch die höhere Instanz. Die anstehenden Verfahren gegen Main-Kinzig-Gas, die noch vor dem Amtsgericht Gelnhausen verhandelt werden, beinhalten eine gutachterliche Prüfung der Rückzahlungsansprüche. Weitere Verfahren drohen vor dem Landgericht Hanau. In der Vergangenheit hatte das Gericht in drei Fällen zugunsten des Versorgers entschieden, hier legten die Kunden Berufung ein.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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