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Ministerium unterstützt Gasanbieterwechsel

Nachricht vom 4.1.2011Anzeige
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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), insbesondere in Person von Bundesministerin Ilse Aigner, macht sich für das Recht der Gaskunden stark, den Gasversorger zu wechseln. Nachdem zum Ende des vergangenen Jahres immer wieder Preiserhöhungen von verschiedenen Anbietern angekündigt wurden, rät Aigner den Gaskunden, einen Gaspreisvergleich zu testen. Zudem gibt sie Ratschläge und Tipps, wie ein Gasanbieterwechsel erfolgreich durchgeführt werden kann.




Ministerium unterstützt Gasanbieterwechsel

Ministerium unterstützt Gasanbieterwechsel

Sorgen sind unbegründet


Viele Verbraucher scheuen nach wie vor den Wechsel des Gaslieferanten. Sie erwarten, dass sie bei Problemen während des Wechsels ohne Gas auskommen müssen. Doch diese Sorge ist vollkommen unbegründet. Die durchgehende Gasversorgung ist gesetzlich festgelegt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Der Verbraucher muss sich lediglich darum kümmern, seinen Wechselwunsch dem neuen Gasanbieter mitzuteilen. Dieser kümmert sich anschließend um alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise um die Kündigung des alten Gasliefervertrages. Auch die Angst vor Bürokratie ist unbegründet. Denn die einzigen erforderlichen Daten sind in der Regel der Jahresgasverbrauch, die Zählernummer sowie der aktuelle Zählerstand. Ein Gasanbietervergleich zeigt zudem auf, welche Bonuszahlungen oder Rabatte gewährt werden. Darauf sollten die Verbraucher achten, denn dies senkt in der Summe den Gaspreis erneut.


Was zu beachten ist


Ein wichtiger Ratschlag ist jedoch, dass die wechselwilligen Kunden das Kleingedruckte lesen, bevor sie einen neuen Vertrag abschließen. Dadurch können sie vermeiden, unflexible Laufzeiten oder lange Kündigungsfristen einzugehen. Zudem sollten die Gastarife kritisch betrachtet werden, die eine Vorauskasse verlangen oder bei denen eine bestimmte Gasmenge abgenommen werden muss. Dabei handelt es sich um sogenannte Pakettarife, die sich schnell nachteilig für die Verbraucher auswirken können. Das Verbraucherschutz-Ministerium hat jetzt die Ratschläge zusammengefasst und veröffentlicht.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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