EWE-Gasstreit geht an Europäischen Gerichtshof

15.12.2010 | Redaktion: Nadine Rom
Am Dienstag teilte das Oberlandesgericht Oldenburg mit, dass der Gasstreit zwischen 66 Gaskunden und dem Gasanbieter EWE an den Europäischen Gerichtshof weiter verwiesen wird. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt. Nun liegt es an dem Europäischen Gerichtshof zu entscheiden, ob die einseitige Preisanpassungsklausel in den Geschäftsbedingungen des Gasversorgers EWE dem europäischen Gemeinschaftsrecht entspreche.
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EWE-Gasstreit geht an Europäischen Gerichtshof

EWE-Gasstreit geht an Europäischen Gerichtshof

Preisanpassungsklausel verstoße gegen Gemeinschaftsrecht



Das Oberlandesgericht Oldenburg kam in dem Verfahren gegen den Gasversorger EW SparCenter MI|E zu dem Schluss, dass die Preisanpassungsklauseln, welche lediglich eine pauschale Verweisung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien, nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen. Sie seien zudem weder transparent noch verständlich beschrieben. Der Gasstreit zwischen den zum größten Teil aus dem Emsland und Ostfriesland stammenden Gaskunden und der EWE läuft seit mehreren Jahren. Bereits 2008 bekamen die meisten Kläger in einem ersten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg Recht. Seit 200 erhöhte die EWE schrittweise die Gaspreise.


Gaskunden bekommen teilweise Recht vom Bundesgerichtshof



Anschließend ging die EWE in Revision, doch der Bundesgerichtshof bestätigte größtenteils das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. In seinem Urteil erklärte der Bundesgerichtshof dir Gaspreiserhöhungen seit April 2007 für unwirksam. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil für die Gaspreiserhöhungen von September 2004 bis April 2007 auf. Stattdessen verwies er den Fall erneut an das Oberlandesgericht zurück und begründete dies mit einer erneuten Prüfung der Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen und einer darauf fußenden neuen Entscheidung.

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