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Main-Kinzig-Gas muss zahlen

Nachricht vom 13.12.2010Anzeige
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Ein Musterprozess eines Gaskunden gegen den Gasversorger Main-Kinzig-Gas vor dem Amtsgericht Gelnhausen geht langsam zu Ende und es zeichnet sich ab, dass der Gasversorger das zu viel geforderte Geld zurückzahlen muss. Die Summe liegt bei rund 2.500 Euro und ergibt sich aus den unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen des Gasanbieters, gegen die sich der Kunde in einem Musterprozess zur Wehr setzte.




Main-Kinzig-Gas muss zahlen

Main-Kinzig-Gas muss zahlen

Musterverfahren gibt Gaskunden Hoffnung



Das Musterverfahren gegen den Gaslieferanten Main-Kinzig-Gas gibt anderen Gaskunden Hoffnung. Ein Kunde hatte sich in einem Verfahren gegen die Gaspreiserhöhungen zur Wehr gesetzt und bekommt nach bisherigen Erkenntnissen wahrscheinlich Recht. Das Verfahren findet am Amtsgericht Gelnhausen statt und bringt den anderen rund 40 Kunden, die nicht mit der Gaspreiserhöhung einverstanden waren, Hoffnung, ebenfalls das zu viel gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Das Amtsgericht hat beschlossen, dass der Versorger dem Kunden rund 2.500 Euro zurückzahlen muss. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Nach Aussagen von der Energie-Verbraucherinitiative sollten alle Gaskunden, die Sonderverträge mit Main-Kinzig-Gas abgeschlossen haben, die jedoch unwirksame Preisanpassungsklauseln enthalten, ein Gerichtsverfahren anstreben.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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