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EWE-Kunden sollen früher Geld bekommen

Nachricht vom 4.12.2010Anzeige
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Auf einer nicht-öffentlichen Sitzung am Freitag wurde der Verbandsversammlung sowie vom Verbandsausschuss beschlossen, eine Forderung über frühere Gaskostenerstattungen der EWE an die betroffenen Gaskunden zu fordern. Bei der Sitzung wurde eine entsprechende Aufforderung an den EWE-Vorstand formuliert. Dies teilte Verbandsgeschäftsführer Hans Eveslage nach der Sitzung mit. Im Detail geht es um Gaskostenerhöhungen seit 2007, von denen die Sondertarifkunden betroffen waren.




EWE-Kunden sollen früher Geld bekommen

EWE-Kunden sollen früher Geld bekommen

Rückzahlungen noch in diesem Jahr?



Bereits vor einigen Wochen hat der Gasversorger mit den Rückerstattungen begonnen. Diese sollen individuell errechnet und dann mit der Jahresendabrechnung für das Gas verrechnet werden. Das bedeutet jedoch für einige Kunden eine Wartezeit von bis zu einem Jahr, je nachdem welches Abrechnungsdatum sie haben. Die Teil-Rückerstattungen, zu denen die EWE verpflichtet wurde, liegen für die Verbraucher bei Werten zwischen 50 und 200 Euro. Eveslage weist jedoch darauf hin, dass die Erstattungen möglichst schnell und falls möglich, sogar noch in diesem Jahr erfolgen sollen. Er schlägt beispielsweise Abschlagszahlungen vor.

Preisanpassungsklauseln seit 2007 ungültig



Anlass für die Gaskunden, sich in Klagen gegen den Gasversorger EWE zu stellen, waren die Gaspreiserhöhungen des Versorgers seit 2007. Der BGH erklärte in seinem Urteil die Preisanpassungsklauseln in den Gassonderverträgen für unwirksam. In der Folge wurden Rückzahlungen gefordert. EWE schaltete daraufhin den Bremer Ex-Bürgermeister Henning Scherf ein, der sich für eine ‚Sonderzahlung‘ eines Teilbetrages aussprach. Die Gesamtsumme liegt bei rund 100 Millionen Euro. Aus dem Kreis Leer erreichte den Gasversorger sogar der Antrag, die komplette Summe zu erstatten. Allerdings wollte man sich darauf nicht einlassen. Zu den Anregungen aus der Sitzung am Freitag sagte EWE, man werde die Anregungen aufnehmen und auf ihre Durchführbarkeit hin prüfen.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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