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Sieg der Gasrebellen über E.ON absehbar

Nachricht vom 18.11.2010Anzeige
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Hamburg – Im Kampf gegen Gaspreiserhöhungen können die Hamburger „Gasrebellen“ bald einen Sieg davon tragen: es zeichnet sich ab, dass der Energiekonzern E.ON in dem Berufungsverfahren um die Sammelklage von 53 Gaskunden kurz vor einer Niederlage steht. Einer vorläufigen Bewertung des Gerichts zufolge seien alle Preiserhöhungen seit Oktober 2004 für die Kläger ungültig, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Panten bei einer mündlichen Verhandlung vor dem hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) am Mittwoch. Am 22. Dezember wird die endgültige Entscheidung verkündet. Unklar ist noch, ob das Urteil auch anderen Kunden zu Gute kommt.




Sieg der Gasrebellen über E.ON absehbar

Sieg der Gasrebellen über E.ON absehbar

Sollte die Entscheidung wie die vorläufige Bewertung ausfallen, würde dies ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Oktober vergangenen Jahres bestätigen. Es hatte den Satz zu Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verworfen, da dieser zu allgemein, zu transparent und damit nichtig sei. Dem stimmt auch das OLG zu. Mittlerweile hat sich eine Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) zu der Materie herausgebildet, die dieses Urteil stützt.

Preiserhöhung von 33 Prozent



Die von der hiesigen Verbraucherzentrale unterstütze Sammelklage hatte 2005 für bundesweites Aufsehen gesorgt. Es folgten ähnliche Prozesse in fast allen deutschen Gerichtsbezirken. Damals hatte der Konzern die Preise im Zuge gestiegener Ölpreise erhöht. Allerdings um ein Drittel innerhalb eines Jahres. E.ON Hanse schwor, nur die gestiegenen Einkaufskosten an die Kunden weitergegeben zu haben. Viele Kunden fühlten sich benachteiligt und klagten.

Nach der weitgehenden Offenlegung der Kalkulation durch E.ON Hanse wendete sich das Blatt. Das Gericht wollte nicht mehr nachrechnen, sondern erklärte kurzerhand die ganze AGB-Klausel für nichtig – auch alle darauf stützenden Erhöhungen waren damit hinfällig. Um sich vor den negativen Folgen der unzureichenden AGB zu schützen, hätte E.ON Hanse die Verträge mit allen „Gasrebellen“ kündigen müssen.

E.ON-Anwälte auf verlorenem Posten



Die Anwälte des Großkonzerns argumentierten vergeblich, dass die Kunden keinen Festpreis gekauft hätten. Sie seien auch mit Preiserhöhungen einverstanden gewesen, sofern sie gerechtfertigt gewesen seien – dies hätte aber niemand geprüft. Würden alle Kunden die höheren Preise zurückerhalten, kämen auf E.ON Hanse Forderungen in Höhe von 749 Millionen Euro zu.
Derzeit ist es jedoch juristisch umstritten, ob auch die restlichen Kunden ihr Geld erstatten bekommen. Dies müsste erst geprüft werden. Betroffen wären zwischen 300.000 und 500.000 Kunden. Als erstes Unternehmen hatte die EWE Oldenburg sich bereit erklärt ihren Kunden insgesamt 100 Millionen Euro zurückzugeben, was etwa 200 Euro je Haushalt entspricht. Die Hamburger Sammelklage könnte auch noch vor dem BGH landen . der Senat will die Revision zulassen.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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