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kostenlose Gaswechsel HotlineStadtwerke Münster wollen Vergleich im Gasstreit
Nachricht vom 11.11.2010AnzeigeDen Stadtwerken Münster, dem städtischen Gas- und Stromversorger, könnte eine Klagewelle drohen. Derzeit liegt eine Klage gegen den Gasanbieter vor. Ein Gaskunde hatte sich aufgrund unrechtmäßiger Gaspreiserhöhungen an das Oberlandesgericht Düsseldorf gewendet. Nun drohen dem Unternehmen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Sollten auch andere Kunden in den Gasstreit einsteigen, kommen auf den Versorger schwere Zeiten zu.
Stadtwerke Münster wollen Vergleich im Gasstreit
Unrechtmäßige Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke
In einem Verfahren erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Münster für unrechtmäßig. Das bedeutet, dass der Versorger für die vergangenen Jahre Rückzahlungen wegen zu hoher Rechnungsbeträge leisten muss. Die könnten auf einen Millionenbetrag ansteigen. Im schlimmsten Fall, sollten sich weitere Verbraucher gegen den Gasanbieter stellen, drohen Rückzahlungen von bis zu 60 Millionen Euro. Aus diesem Grund arbeitet die Chef-Etage der Stadtwerke an einem Vergleichsangebot. Dieses könnte beispielsweise eine pauschale Abschlagszahlung enthalten, mit der die zu viel gezahlten Beträge an die Kunden zurück gegeben werden könnten. Die Gaspreiserhöhungen wurden für unrechtmäßig erklärt, nachdem die Vertragsklauseln für unwirksam erklärt wurden. Die Vertragsklauseln liegen den Erhöhungen zu Grunde. Ist die Grundlage einer Erhöhung nicht gültig, entfällt der gesamten Preiserhöhung die Gültigkeit.
Spekulationen über Vergleichsangebot
Petra Willing, Sprecherin der Stadtwerke Münster, erklärte am Mittwoch, man befinde sich in einer Selektionsphase und wolle deswegen bislang keine Angaben zu einem eventuellen Vergleichsangebot machen. Zudem seien derzeit Juristen damit beschäftigt, das Urteil der Richter zu überprüfen. Die Stadtwerke haben insgesamt drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Der stellvertretende Aufsichtsratschef Dr. Michael Jung erklärte, er wünsche sich eine Lösung, die weitere Klagen gegen den Gasversorger verhindere. Die Aussichten auf ein Vergleichsangebot stehen jedoch ganz gut. Beispielsweise hat sich der Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Henning Müller-Tengelmann an die Parteien im Rathaus gewendet. Denn hohe Rückzahlungen würden weniger Gewinne bedeuten. Und dies würde dazu führen, dass weniger Geld an den städtischen Haushalt überwiesen wird. Denn das Schreiben des Kartellsenats fällt eindeutig aus. Die von dem Unternehmen durchgeführten Änderungen der Preisanpassungsklausel machten diese über Jahre hinweg ungültig. Demzufolge verlieren auch die Tariferhöhungen, die auf den Klauseln beruhen, ihre Gültigkeit. Allerdings müssen sich die rund 30.000 Sondervertragskunden jeweils einzeln an den Versorger wenden. Für diese Kunden hat der derzeitige Rechtsstreit keine Folgen. Sie müssten selber Klage einreichen oder per Mahnbescheid gegen die Stadtwerke vorgehen.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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