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kostenlose Gaswechsel HotlineKunden von Main-Kinzig-Gas gehen vor Gericht
Nachricht vom 10.11.2010AnzeigeEine neue Runde in dem Rechtsstreit gegen den Gasversorger Main-Kinzig-Gas hat am Dienstag in Gelnhausen begonnen. Am Amtsgericht hat das erste Sammelverfahren von Kunden gegen den Versorger begonnen. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe der jeweiligen Erstattungsbeträge. Denn in einem Urteil aus dem Mai 2009 des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde der Gasanbieter zu Rückzahlungen an die Gaskunden verpflichtet. Nun geht es um die Höhe der Rückzahlungen.
Kunden von Main-Kinzig-Gas gehen vor Gericht
Preisanpassungsklausel für ungültig erklärt
Die vorhergehende Instanz in dem Gasstreit zwischen den Gaskunden und dem Versorger Main-Kinzig-Gas hatten die Kunden vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Mai 2009 einen Teilsieg davon getragen. Das Gericht hatte Main-Kinzig-Gas dazu verurteilt, die zu viel gezahlten Gasbeträge rückwirkend bis zum November 2005 an die Kläger zurück zu erstatten. Die Kläger hingegen berufen sich auf die Tatsache, dass die für unwirksam erklärte Preisanpassungsklausel bereits 1990 eingeführt wurde. Nach ihrem Dafürhalten seien somit alle Preisanpassungen seit diesem Jahr unwirksam. Das bedeutet, dass die zur Abrechnung gestellten und anschließend bezahlten Entgelte an die Gaskunden erstattet werden müssten. Zumindest gehen die Gaskunden davon aus. Für den Versorger könnten sich daraus enorme Rückzahlungen an langjährige Gaskunden ergeben. Eine weitere Möglichkeit für den weiteren Verlauf des Gasstreits ist eine mögliche Billigkeitskontrolle der Gaspreise von Main-Kinzig-Gas.
Höhe der Rückzahlungen von Bundesgerichtshof nicht bestimmt
Der Sieg der Gaskunden gegen den Gasversorger Main-Kinzig-Gas aus Gelnhausen ist bislang nur teilweise. Denn zwar hat der Bundesgerichtshof die Unrechtmäßigkeit der Preisanpassungsklauseln bestätigt, die bereits in vorhergehenden Verfahren an Landes- und Oberlandesgerichten ebenfalls festgestellt wurden, allerdings versäumte der Bundesgerichtshof festzulegen, wie hoch die Rückzahlungen ausfallen sollen, zu denen der Gasanbieter verurteilt wurde. Stattdessen solle die Höhe der Rückzahlungen abhängig von den Einzelfällen bestimmt werden. Der Richter des Amtsgerichts Gelnhausen kommt stimmt der Vorgabe des Bundesgerichtshofes zu und empfahl am Dienstag, den Fall der Sammelklage gegen Main-Kinzig-Gas zu einer Entscheidung zu führen. Das Amtsgericht beschäftigt sich derzeit mit 34 Klagen gegen den Gasversorger. Der zuständige Amtsrichter Fuchs sagte am Dienstag, er werde versuchen, eine zeitnahe Entscheidung nach Aktenlage herbeizuführen. Noch in diesem Monat sollen auch die Einzelfälle behandelt werden. Den Klägern, die die Sammelklage angestrebt haben, geht es nach eigenen Aussagen um das Prinzip und nicht nur um das Geld. Zudem stehe man einem Vergleich mit dem Anbieter nach wie offen gegenüber.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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