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Bund unterstützt Gaspreisrebellen

Nachricht vom 17.10.2010Anzeige
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Der Bund für Energieverbraucher (BdEV) rät den Gasverbrauchern, sich gegen die vermeintlich zu hohen Gaspreise zu wehren. Regelmäßige Treffen und austauschende Gespräche halten die Protestler am Laufen, die sich schon seit 2004 wehren. Zu der jüngsten Versammlung am Mittwoch kamen rund 50 Mitstreiter.




Bund unterstützt Gaspreisrebellen

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Gaskunden bekommen Recht


Fragen zu Mahnverfahren, Verzichtserklärungen, Prozesskosten und verschiedene rechtliche Fragen wurden am Mittwochabend in der Gaststätte Althoff von Bernd Ahlers vom BdEV Münsterland und dem Rechtsanwalt Werner Kleimeier (Laer) aufgeklärt. Das soll den „Gaspreisrebellen“ dabei helfen, sich sinnvoll zu wehren. Wenn zum Beispiel eine Verzichtserklärung ins Haus flattert, soll diese laut Ahlers auf keinen Fall unterschrieben werden. Wenn es allerdings um einen gerichtlichen Mahnbescheid geht, also gelbe Umschläge vom Amtsgericht Hagen, muss reagiert werden. Und das auch im vorgegebenen Zeitrahmen von 14 Tagen. Kommt es zu einem Verfahren, bekommt der Gaskunde meist Recht.

„Und wenn ich verliere?“


Auch diese Frage steht natürlich in der Gaststätte zur Debatte. In diesem Fall muss der Beklagte die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Allerdings gibt es hier die Möglichkeit des Prozesskostenfonds, wie Ahlers erklärte. Mit einer Rechtsschutzversicherung geht man kein Kostenrisiko ein, sollte es zu einem Klageverfahren kommen. Zu Ende motivierte Ahlers die Gasrebellen: „Wer sich gegen die überhöhten Gaspreise wehrt, hat die Chance zu gewinnen. Wer nichts macht, hat schon verloren. Bleiben Sie also standhaft.“







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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