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Gasrebell mit Siegchancen gegen Gasversorger

Nachricht vom 12.10.2010Anzeige
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Immer wieder machen die sogenannten Gasrebellen von sich Reden, die sich gegen die Gaspreiserhöhungen der Versorger zur Wehr setzen. Auch die Warendorfer Energieversorgung steht derzeit in einem Gerichtsverfahren einem Gasrebellen gegenüber, der eine Gaspreiserhöhung seines Versorgers aus dem Jahr 1997 anficht. Dabei hat der Mann gute Chancen, Recht zu bekommen. Das Urteil hänge, nach Angaben des Richters Andreas Hornung, an der Preisanpassungsklausel.




Gasrebell mit Siegchancen gegen Gasversorger

Gasrebell mit Siegchancen gegen Gasversorger

Preisanpassungsklausel ist der Schlüssel



1997 habe die Warendorfer Energieversorgung, die WEV, die Gaspreise erhöht. Der Versorger ging aus den Vereinigten Elektrizitätswerken VEW hervor und fusionierte im Jahr 2000 mit der RWE. Allerdings habe sich ein standhafter sogenannter Gasrebell gegen die Preiserhöhungen zur Wehr gesetzt und wurde durch den Energieversorger verklagt. Der Sondervertragskunde hat jedoch gute Chancen, den Prozess für sich zu entscheiden. Denn sollte in der Preisanpassungsklausel des Sondervertrags ausschließlich eine Klausel enthalten sein, die nur das Recht zur Preiserhöhung beinhaltet, die Pflicht zur Preissenkung jedoch ausspart, dann sieht es für die WEV schlecht aus, meint der Richter Andreas Hornung. Denn der Bundesgerichtshof hatte im Juli in einem Urteil derartig einseitig gestaltete Preisanpassungsklauseln für ungültig erklärt.

Bisher jegliche Zusammenarbeit verweigert



Das Urteil des Landgerichts Dortmund hängt nur noch davon ab, wie die Preisanpassungsklausel gestaltet ist. Allerdings liegt diese weder dem Gericht noch dem beklagten Gasrebellen vor. Neben der WEV habe sich auch RWE wenig kooperativ gezeigt. Beide Unternehmen wollten die notwendigen Unterlagen bislang nicht zur Verfügung stellen. Das Gericht hat nun RWE aufgefordert, die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen der notwendige Passus enthalten ist, auszuhändigen. Sobald die Unterlagen nachgereicht wurden, könne ein Urteil gesprochen werden. Sollte die WEV den Prozess verlieren, ist aber noch unklar, ob ein Revisionsverhandlung angestrebt wird, meint Geschäftsführer Jürgen Brüggemann.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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