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Berufung gegen Gas-Urteil durch Stadtwerke Münster

Nachricht vom 11.10.2010Anzeige
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Die Stadtwerke Münster haben Berufung gegen das Urteil des Dortmunder Landgerichts eingelegt. In einem Urteil hatte das Gericht den Gasversorger zu einer Geldrückzahlung an einen ehemaligen Gaskunden in einer Höhe von mehr als 2.000 Euro verurteilt. Der Gasrebell hatte gegen eine Gaspreiserhöhung des Unternehmens Klage erhoben und gewonnen. Unternehmenssprecherin Petra Willing sagte, das Unternehmen wolle den Urteilsspruch in der zweiten Instanz überprüfen lassen.




Berufung gegen Gas-Urteil durch Stadtwerke Münster

Berufung gegen Gas-Urteil durch Stadtwerke Münster

Neue Entscheidung in zweiter Instanz



Die Stadtwerke Münster wollen das vom Landgericht in Dortmund ausgesprochene Urteil in der zweiten Instanz überprüfen lassen. Man habe bereits Berufung eingelegt. In erster Instanz wurde der Gasversorger zu einer Geldrückzahlung an den ehemaligen Gaskunden Gerhard Stansch in Höhe von 2.082 Euro verurteilt. Der Mann hatte gegen eine Gaspreiserhöhung des Unternehmens geklagt und vom Gericht Recht bekommen. Das erste Urteil wurde im August gesprochen.

Zwei Gründe für die Berufung



Unternehmenssprecherin Petra Willing macht deutlich, dass man sich die Berufung gründlich überlegt habe und gibt zwei Gründe an, weshalb das Unternehmen gegen das Urteil vorgehen will. Auf der einen Seite sei man aufgrund der Konsequenzen in Berufung gegangen, die dem Unternehmen infolge eines solchen Urteils bevor stünden. Zunächst sei diesbezüglich eine Überprüfung des Richterspruchs erforderlich. Auf der anderen Seite führt Willing an, es sei primär um die Preisanpassungsklauseln und nicht um die Preiserhöhung an sich gegangen. Die Preise der Stadtwerke seien nicht überteuert, betont die Unternehmenssprecherin.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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