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RWE-Gaskunden vor Anbieterwechsel?

Nachricht vom 4.9.2010Anzeige
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Die Verbraucherzentrale erklärte am Mittwoch, bestehende Gas-Kunden der RWE wären besser bedient, ihre Verträge aufzulösen und den Gasanbieter zu wechseln. Kunden haben demnach das Recht, ihren laufenden RWE-Erdgas 2011 Sondervertrag im Zuge einer unwirksamen Vertragsklausel, jederzeit zu kündigen. Die Zahl der Betroffenen beläuft sich auf circa 40.000 Erdgas-Kunden.




RWE-Gaskunden vor Anbieterwechsel?

RWE-Gaskunden vor Anbieterwechsel?

Automatische Verlängerung hebelt Vertragsgrundlage aus


Der Ratschlag der Verbraucherzentrale bezieht sich auf ein Angebot seitens RWE aus dem Jahr 2008. RWE hatte in diesem Neu- als auch Bestandskunden angeboten, einen Erdgas-Sondervertrag abzuschließen, der mit einem Festpreis gegen die steigenden Marktpreise im Bereich Gas, Kunden anlocken und überzeugen sollte. Am 31. August 2010 endet dabei die Vertragserstlaufzeit des angesprochenen Vertrages. Die Verträge von Erstkunden, die nicht bis zum 30. Juni 2010 kündigten, würden von RWE automatisch bis zum 30. September 2011 verlängert werden.

Verlängerung ungültig – Gas teuer


Eine derartige Verlängerung von 13 Monaten ist dabei nicht zulässig. Laut Gesetz dürfte lediglich eine automatische Verlängerung um 12 Monate in Kraft treten. Da der festgelegte Gaspreis von RWE mittlerweile sogar den Gaspreis der lokalen Grundversorger überschreitet, rät die Verbraucherzentrale betroffenen Kunden zu einer Anfechtung des Vertrags. Durch die angesprochene Verletzung, müsse dieser Kündigung auch statt gegeben werden.






Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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