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kostenlose Gaswechsel HotlineBundesgerichtshof gegen EWE
Nachricht vom 29.8.2010AnzeigeDer Oldenburger Energieversorger wollte von Kunden, die Sondertarife von ihm beziehen, höhere Gaspreise verlangen. Nachdem 50 Kunden dagegen klagten, erklärte der Bundesgerichtshof die Klausen in den Sonderverträgen seit 2007 für unwirksam. Inzwischen vermittelt der frühere Bürgermeister Bremens, Henning Scherf, zwischen der EWE und seinen Kunden. Und auch andere Ereignisse machen der EWE zu schaffen.
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Bundesgerichtshof gegen EWE
Als wäre das noch nicht genug…
Seit 2004 verlangte die EWE langsam immer mehr für Gas in Sonderverträgen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes dürfen die Sondervertragskunden nun nicht schlechter gestellt werden als Kunden mit normalen Tarifen, was die Rechte dieser nun stärkte. Die Vertragsklauseln für Gaspreiserhöhungen seit 2007 wurden somit gekippt und die Kunden fordern die erhöhten Beiträge zurück.
Die EWE steht eher schlecht da. Doch auch andere Einbußen hatte der Konzern zu vermerken. Denn die aktuelle Situation auf dem Gasmarkt forderte einen Rückgang des Überschusses um 21 Prozent im ersten Halbjahr. Konnten im letzten Jahr 381 Millionen Euro eingetragen werden, sind es jetzt nur noch 195 Millionen. Gründe dafür sind höhere Bezugskosten und geringe Erlöse. Diese schlechten Umsätze konnten allerdings durch den Ankauf des Bremer Unternehmens swb kompensiert werden, da aus diesem eine Umsatzsteigerung hervorging.
Richtigstellung vom 31.08.2010
Unter Berufung auf die zugehörige EWE Pressemitteilung, möchten wir unseren ursprünglichen Artikel vom 29.08.2010 teils widerrufen. In diesem erklärten wir, die Entscheidung des Bundesgerichtshof würde die Preiserhöhungen in Gas-Sonderverträgen von 2004 bis 2007 nichtig machen.
Dies war leider ein Verständnisproblem unsererseits, denn die Entscheidung des Bundesgerichtshof widerruft nicht die Preiserhöhungen im Zeitraum von 2004 bis 2007. Das Urteil erklärt lediglich die 2007 erstmalig in Verträgen erwähnten Klauseln, als nichtig und unwirksam. Die Preiserhöhungen beim Erdgas seit 2004 betrifft dies jedoch nicht, sofern EWE auf diese in ihren Verträgen ordnungsgemäß hingewiesen und rechtswirksam eingebunden hat.
Bremens ehemaliger Bürgermeister Dr. Henning Scherf bemüht sich nun um die Vermittlung zwischen EWE und Kunden, die von der als ungültig erklärten Preisänderungsklausel von 2007 betroffen waren.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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JanRasmus( vom 30.08.2010 )
Ein extrem schlecht informierter Artikel: Das Urteil des Bundesgerichtshofs ging nicht um Stromverträge von EWE, sondern um Erdgasverträge. Außerdem betraf es nicht Preisänderungen seit 2004, sondern erst seit 2007. Und es ging nicht um die Frage, ob EWE erhöhen darf, sondern darum, ob die dafür verwendeten Klauseln in den Verträgen korrekt sind. Etwas Recherche kann nicht schaden...
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